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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Tight! Avatar von Angina
    Mitglied seit
    26.06.2006
    Beiträge
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    Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal weiter.
    Offenbar braucht man bei uns nun auch die Fachkunde zum anfordern... außer im Dienst. Und so wie ich es verstehe bedeutet das für die Praxis, dass nun immer einer derjenigen die die Fachkunde haben zum abzeichnen kommen muss (d.h. OA). Muss das nochmal besprechen, aber wenn es wirklich so ist nicht machbar, dann sollte die FoBi eigentlich angeboten, bzw. gefördert werden denke ich.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Zitat Zitat von Angina Beitrag anzeigen
    Offenbar braucht man bei uns nun auch die Fachkunde zum anfordern... außer im Dienst.
    So ein Schwachsinn. Also entweder man macht es sauber oder man lässt es sein!

    In meiner ersten Klinik war es Pflicht das der 1. Dienst die Fachkunde für Notfalldiagnostik hatte. Das ist einer der drei sauberen Wege.
    Möglichkeit 2 wäre ein Radiologe / Mensch mit Fachkunde im Haus der die Indikation überprüft bzw. letztlich stellt oder Möglichkeit 3 ein Radiologe der telemedizinisch dies macht.

    Wenn immer ein Oberarzt kommen muss um das abzuzeichnen dann soll der gefälligst auch nachts kommen. Und wenn die Klinik oder der Oberarzt das nicht will dann soll sie die Kurse zahlen. Ich würd mich ja sowas von weigern diese selbst zu zahlen...
    Da bräuchte es nur ein paarmal nachts die Diskussion mit einem Oberarzt ob er nun reinkommt um gefälligst den Röntgenzettel zu unterschreiben, dann hat sich das schnell ausdiskutiert. Blöd nur, dass die meisten Leute für so eine Aktion zu feige sind (incl. mir).

    Ich geh mal davon aus, dass es keine schriftliche Dienstanordnung dafür gibt? Also dafür dass nachts auch ohne Fachkunde geröntgt werden soll? (das wär nämlich sowas von illegal...)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Gerade IM Dienst bräuchte man die Fachkunde ja. Im normalen Betrieb ist ja normalerweise ein Radiologe da, der die entsprechende Qualifikation hat. Und ansonsten würde es ja reichen, wenn der eigene OA die Indikation absegnet.
    In einem Haus hab ich das tatsächlich durchgezogen, dass ich im Dienst keine Röntgenanforderungen mehr unterschrieben hab. War in der Chirurgie und da musste dann auch der "große" Chirurg (gab nen doppelten Dienst mit nem Jungassi und nem Altassi/Facharzt) unterschreiben. Fand der natürlich gar nicht witzig. Aber in dem Haus gab es auch Probleme mit der Fachkunde.
    Internistische Dienste waren auch interessant, weil ich nicht schallen konnte- mit der Ausbildung hatten die es da eh nicht so.
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    Thou canst not then be false to any man.
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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    28
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Möglichkeit 2 wäre ein Radiologe / Mensch mit Fachkunde im Haus der die Indikation überprüft bzw. letztlich stellt oder Möglichkeit 3 ein Radiologe der telemedizinisch dies macht.
    Hm, ich glaub Möglichkeit 3 ist auch nicht erlaubt.



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  5. #10
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    09.08.2007
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    Eine Teleradiologie muss von der Gewerbeaufsicht extra genehmigt werden, dann ist es erlaubt. Wird häufig bei CT-Praxen so gehandhabt. Die Fachkunde Notfalldiagnostik beinhaltet ja nur konventionelles Röntgen.
    Bei der Teleradiologie müssen die Ärzte vor Ort zumindest einen Unterweisungs- oder Kenntniskurs in Strahlenschutz haben.
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