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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich bin total überfordert. Was genau heißt das? Wo kann man sich informieren?
    3 Stellen finanzieren die Stelle. Wie sieht das mit Rente? Kranken und mögl. Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld aus? Wo sind da die Falltricke?
    Wenn man unterschreibt, dass man im Anschluss an die Tätigkeit im KH in eine der vorgeschlagenen Praxen MUSS; muss man dann da auch hin?
    Oder kann man dann sich umentscheiden? Ohne Rückzahlungen...

    Irgendwie trau ich dem Braten nicht.
    Beim KH wäre man nicht angestellt.

    Gibt es hier welche, die sich darauf eingelassen haben? Würdet ihr es wieder tun?
    Über eine Nachricht würde ich mich freuen!
    Ich danke!



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  2. #2
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    Ich hätte nach dem Examen gerne eine solche Stelle in München gehabt, es war aber leider keine frei. Nun bin ich in einer Praxis, die auch bezuschusst ist, allerdings eben nicht über den Verbund. Mein Gehalt bekomme ich ganz normal von meinem Chef, er bekommt den Zuschuss (bzw. der offizielle Wortlaut ist der, dass er den Zuschuss 1:1 an mich weiterleiten muss). Sozialabgaben gehen auch ganz normal ab. Allerdings ist mein Vertrag eben auf 1 Jahr befristet....

    Für mich sind die Vorteile im Verbund ganz klar, dass Du Dir eben nicht 1x jährlich die Anschlussstelle suchen musst, sondern Du von vornherein schon Deine Stellen übergangslos hast. Ich glaub nicht, dass da irgendwelche "Falltricke" eingebaut sind.

    Deine ganzen Verwaltungsfragen kann ich Dir leider nicht beantworten, jedoch hatte ich damals mehrmals Telefonate mit sehr freundlichen und hilfsbereiten Damen von der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin der Bayerischen Landesärztekammer. Ruf doch einfach mal bei der für Dich zuständigen Stelle an und frag nach.

    Wobei sich mir die Frage stellt, wieso Du Deine WB über den Verbund machen möchtest, wenn Du dann doch andere Stellen haben möchtest als die für Dich Organisierten? Denn das ist ja doch der eigentliche Vorteil an der Geschichte?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Eigentlich ist es ganz einfach: Gehalt bekommst Du in der Regel dirket von den Dich anstellenden Praxen/Krankenhäusern, diese bekommen jedoch die Förderung (nicht Du selber bekommst die auf Dein Konto überwiesen, sondern der Arbeitgeber). Du hast damit einen ganz normalen, sozialversicherten Job wie jeder andere auch, irgendwelche Einschränkungen bez. Krankengeld usw. sind damit nicht zu erwarten. Ansonsten ist es ein ganz normales Angestelltenverhältnis, dass jederzeit von beiden Seiten kündbar ist. Der Vorteil besteht halt einfach darin, dass Du Dich nicht um eine Anschlussstelle selber kümmern musst und dass die in Verbünden organisierten Praxen meist auch eine engagiertere WB anbieten. Zurückzahlen musst Du nichts, Du setzt ja auch bei Ausscheiden aus einem Verbund Deine WB weiter fort, halt nur nicht im Verbund.
    Ich hätte sowas auch gerne gemacht,gab es zu meiner Zeit leider nicht, hätte mir jedoch einigen Organisationsstress erspart.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt



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  5. #5
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    Weiß jemand wie hoch der Zuschuss ungefähr ist, den der Arbeitgeber bekommt?



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