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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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  2. #7
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt

    In Bayern muss man die FA-Prüfung machen, man kann aber natürlich nicht gezwungen werden, als irgendwas zu arbeiten!



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  3. #8
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt
    Im Mutterschutz erfolgt die Lohnfortzahlung durch Zahlung des Mutterschaftsgeldes und zusätzlich dem Ausgleich des Arbeitgebers bis zum Durchschnitt der letzten 3 Nettlolöhne. Die Förderung hat damit somit eigentlich gar nichts zu tun, der Arbeitgeber ist in der Pflicht zu zahlen, unabh. davon ob die Förderung während des Mutterschutzes weiter läuft, oder nicht. Selbst wenn die Förderung während des Mutterschutzes nicht weiter gezahlt wird, so ist dies eigentlich ein Problem des Arbeitgebers (der ja auch die Förderung erhält!), der bekommt dann halt für die Zeit keine Förderung, müsste aber trotzdem zahlen. Beim Beschäftigungsverbor ist es noch klarer, der Arbeitgeber zahlt, erhält das Geld jedoch von der Krankenkasse wieder. Wenn überhaupt, so müsste man also in den Arbeitsvertrag schauen, den es ja bei Verbünden auch zwingend gibt, ob es da irgendwelche Klauseln bezüglich Schwangerschaft gibt. Wenn es sie gäbe, so bin ich mir ziemlich sicher, dass sie rechtlich angreifbar wären.

    Zur Rückzahlung: mir ist bis heute niemand bekannt geworden der/die (auch bei Fachrichtungswechsel) wirklich zurück zahlen musste, aber formal sollte man die Prüfung machen, was man dann damit anfängt interessiert niemanden. Bei Sorgen diesbezüglich kann man sich an die zuständige Stelle bei der KV, bzw. der DKG wenden.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Im Mutterschutz erfolgt die Lohnfortzahlung durch Zahlung des Mutterschaftsgeldes und zusätzlich dem Ausgleich des Arbeitgebers bis zum Durchschnitt der letzten 3 Nettlolöhne. Die Förderung hat damit somit eigentlich gar nichts zu tun, der Arbeitgeber ist in der Pflicht zu zahlen, unabh. davon ob die Förderung während des Mutterschutzes weiter läuft, oder nicht. Selbst wenn die Förderung während des Mutterschutzes nicht weiter gezahlt wird, so ist dies eigentlich ein Problem des Arbeitgebers (der ja auch die Förderung erhält!), der bekommt dann halt für die Zeit keine Förderung, müsste aber trotzdem zahlen.

    Genau, darum ja auch meine Aussage, dass die "Förderung" nicht weitergezahlt wird Bei Fragen jeglicher Art gibts aber hier die Koordinierungsstelle oder auch WABE, mit Sicherheit gibts sowas auch im entsprechend passenden Bundesland



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  5. #10
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Hier 3500 im ambulanten Bereich, Google hilft aber
    Google hilft tatsächlich. In Niedersachsen sind es übrigens 1700 bis 2000€ Förderung die der Arbeitgeber im ambulanten Bereich bekommt. Ich weiß nicht wo du die 3500 her hast.
    Finde das ist schon eine beachtliche Summe.
    Weiß jemand ob für den stationären Teil der Ausbildung die gleichen Beträge gelten?
    Geändert von UweWoellner (28.04.2015 um 13:15 Uhr)



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