Hallo happygirlever,
gerne doch!
Der Punkt mit der Leistungsanrechnung bezieht sich nur auf eine erfolgreiche Bewerbung via Hochschulstart. In diesem Fall erhälst du eine Zulassung für eine Uni für das erste Fachsemester. Wenn du bis dahin schon an deiner jetztigen Uni im Rahmen deines Teilstudienplatzes Leistungen absolviert hast, entspricht dein Leistungsstand aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem eines Studienbeginners vor dem ersten Fachsemesters. Aus diesem Grund muss meines Wissens eine Höherstufung bei der jeweiligen Universität beantragt werden (Schau mal in die jeweiligen Auswahlsatzungen).
Ich habe mehrfach gelesen, dass die Universitäten nicht verpflichtet sind, dich gemäß deines Leistungsstandes studieren zu lassen. Das könnte bedeuten, dass du z.B. 2 Semester mit Teilstudienplatz studiert hast, also ins dritte Fachsemester einsteigen könntest, jedoch von Hochschulstart einen Zulassung fürs erste Fachsemester bekommst. Klappt das mit der Höherstufung nicht, hast du vermutlich nochmal eine Wartezeit, weil du die Leistungen vom ersten und zweiten Fachsemester (in diesem fiktiven Beispiel) schon hast und du also nicht das erste und zweite Fachsemester an der neuen Uni nochmal studieren musst. Soll heißen: Im Idealfall werden deine Leistungen anerkannt, du musst also die Fachsemester nicht wiederholen, muss aber dennoch warten, bis du (in diesem Bsp.) ins dritte FS kommst (laut Immatrikulationsbescheinigung der neuen Uni), bis du fachlich wieder einsteigen und weiterstudieren kannst.
Wie genau das Prozdere ist, weiß ich auch nicht, da ich noch keinen Vollstudienplatz habe.
Hilft dir die Erklärung trotzdem weiter?
LG