Eigentlich nicht. Es ist gebunden an den Weiterbildungsbeauftragten. Deswegen dürfte z.B. auch nicht der leitende OA in Abwesenheit des Chefs, sofern dieser, was ja meist der Fall ist, der WB-Beauftragte ist, unterschreiben. Eine ehemalige Kollegin ist deswegen auch damals quer durch die Republik gefahren.