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Und was ist mit dem "Sonderrecht" für Medizinstudenten, die einen "Spielraum" bei den Antworten haben, wenn sie diese aus mit Fachliteratur belegen können? Soviel ich weiß, bezieht sich das NICHT auf die "Anfechtung" (das ist nur Ermessenssache der Impp, wurde diesmal überhaupt nicht berücksichtigt) der Fragen, sondern um das "Recht auf Mehrfachantworten". Das ist doch irgendwo gesetzlich geregelt durch eine höhere Instanz. Das IMPP kann sich doch nicht austoben wie ihnen grad lustig ist