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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Beziehen sich die 254 und 255 Punkte auch immer auf die gleiche Fragenanzahl? Also 255 von 318 Punkten?
    wahrscheinlich sinds 255 richtige bei 320 Fragen und 254 richtige bei 318 Fragen?



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  2. #7
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    Es sind 255 bei 319 Fragen (habe von den rausgenommenen Fragen die Nr. 77 richtig gekreuzt und Frage 54 falsch).
    Auf meinem Zeugnis steht 254 bei 318 (sind aufgerundet 79,8%).
    Von der Prozentzahl steht aber 79,9%.
    Zusätzlich laut impp ein Übertragungsfehler bei einer Frage bei der ich im Heft eindeutig die Lösung eingekreist hatte (hatte en Ende alles kontrolliert) - ja ich weiß Fehler können immer passieren aber ich werde um Einsicht bitten und muss dann Einspruch erheben, falls ich sehe dass ich nicht falsch übertragen habe.

    Ich weiß viele finden das sei unnötiges Theater aber ich wollte nur wissen ob ich mich nur ans lpa wenden muss ( allein schon wegen der Einsicht) und/ oder parallel ans impp?

    Den nachteilsausgleich habe ich kapiert aber online steht zusätzlich, dass wenn man an eine notengrenze kommt ODER überschreitet bei richtig beantworteter Frage, die dann gestrichen wird, das impp dir die bessere Note gibt ....wobei nicht klar ist, wie genau die notengrenze definiert ist!?! .....sind 79,9% nicht die Grenze ?



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  3. #8
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Warum sollten 79,9% die Grenze sein? Du brauchst 80% für die bessere Note. 79,9% sind da drunter, das gleiche wäre bei 79,99% usw.
    Je nach Lösung der vom Nachteilsausgleich betroffenen Fragen gilt die entsprechende Notengrenze in der impp Veröffentlichung.

    Wer anzusprechen ist wegen dem Übertragungsfehler weiß ich nicht.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  4. #9
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Pu, wenn es bei mir so gewesen waere ,haette ich auch nachgefragt! Dein Einwand ist mMn berechtigt. Wer dein Ansprechpartner ist, kann ich dir auch nicht sagen, ich haette zuerst beim lpa nachgefragt. Viel Glück und vielleicht magst du erzählen was rausgekommen ist.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, weisst ihr wo kann man Prüfungsprotokolle von Prof. Espinola (Uni Mainz) fiden?



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