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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.08.2008
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    Ich bin in 2 Monaten mit meinem Common Trunk in der Chirurgie fertig. Jetzt würde ich mich gerne erkundigen, wie ihr das mit der Bescheinigung gemacht habt? Habt ihr euch nur eure Zahlen im Logbuch abhaken lassen oder euch auch ein Zeugnis ausstellen lassen?
    Und wenn Zeugnis wie ausführlich war das?Habt ihr z.B. den Zeitraum von wann bis wann Intensivstation oder Ambulanz stattgefunden hat aufschreiben lassen?Oder nur bestätigen lassen,dass ihr alle Inhalte des Common Trunk absolviert habt?Ich finde dafür leider keine Vorlagen!!!! Und wer muss das ganze unterschreiben? Bei mir sind 3 Ärzte im Verbund berechtigt.Dann auch alle 3?

    Danke schonmal Für Antworten!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
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    Bromberlin
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    Hi, mich beschäftigt das Gleiche, werde mal meine ÄK kontaktieren.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
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    Mein CT-Zeugnis war vollständig ausformuliert, so wie am Ende mein Zeugnis zum FA auch. Alles drin. Zeiten, Tätigkeiten, etc.
    Dazu noch einen gesonderten OP-Katalog. Mein Chef war da lieber mit "mehr" unterwegs und damit war ich auf der sicheren Seite.

    Ansonsten immer zuerst die zuständige LÄK fragen.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #4
    zurück in der Berufswelt
    Mitglied seit
    15.07.2010
    Semester:
    Kinder Kuschelzeit
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    1.656
    ES gibt Ärztekammern,die wollen lieber zuviele Unterlagen als zuwenig.In meinem ersten Bundesland gab es jeweils ein extra Formular für das Logbuch und Commontrunk,im anderen Bundesland ist das in einer Vorlage zusammengefasst.Und extra Zeugnis muss sein,das verlangten beide Kammern.



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  5. #5
    Banned
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    18.10.2007
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    altes Häschen
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    Das ist von der Landesärztekammer abhängig. In Hessen wird ein gesondertes Zeugnis nicht benötigt; das Zeugnis für den CT ist Teil des Facharztzeugnisses, und die Zahlen und Nachweise sind in den Gesamtkatalog integriert. Man muss allerdings von jedem Weiterbildungsermächtigten ein gesondertes Zeugnis vorlegen; der chirurgische Chefarzt darf bspw. die Intensivzeit nicht bescheinigen, wenn die Weiterbildungsermächtigung dafür der Anästhesist hat.

    Es ist anzumerken, dass nur wenige Leute die vorgeschriebenen Anteile des CT in den ersten 2 Jahren der Weiterbildung absolvieren. Je nach Altersstruktur der Abteilung und Rotationsstruktur der Klinik gibt es so gut wie immer Flaschenhälse, die es unmöglich machen, allen die erforderlichen Rotationen in den ersten Jahren zu bieten. Deshalb erlauben es die Kammern in der Regel auch, die Anteile des CT einfach irgendwann in der Weiterbildung zu absolvieren; in Hessen und Bayern ist es jedenfalls sicher so.



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