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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    strahlt von innen :-) Avatar von *Neuritis Ulcerosa*
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    Zitat Zitat von McDübel Beitrag anzeigen
    Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch.
    Da kommste dann mit Sack überm Kopf und Stimmenverzerrer - Problem gelöst.
    Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
    Anders, aber mit System!



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  2. #17
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    5.020
    Haha. Oder man stellt so ne Schattenwand auf. Auch ne Idee.



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    479
    Zitat Zitat von McDübel Beitrag anzeigen
    Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch. Und wenn ein AG -aus welchen Gründen auch immer- ein Geschlecht präferiert, dann ist eben spätestens da Schluß für die Bewerber mit "falschem" Geschlecht.
    In dem Fall zwingt man aber den Arbeitgeber sich die Bewerber, die eine interessante Bewerbung abgegeben haben, ersteinmal persönlich anzusehen. Wenn der Arbeitgeber dann immernoch nach Geschlecht aussucht, obwohl ein anderer Bewerber einen besseren Eindruck macht, dann ist ihm oder ihr nicht mehr zu helfen.



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    26.04.2013
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    538
    Ist natürlich eine problematische Sache. Ich schätze mal, viele Arbeitgeber haben eine Präferenz, ob sie lieber einen Zahnarzt oder Zahnärztin einstellen, aber das darf man natürlich nicht in eine Ausschreibung schreiben.
    Ich frage mich ja, was diejenigen Inserenten, die solche eine Anzeige schalten, verpasst haben. Das sollte doch mittlerweile jedem (vor allem Arbeitgeber) klar sein, dass solche Anzeigen nicht zulässig sind. Ich würde mir das ja gut überlegen, mich bei einer solchen Praxis zu bewerben. Auch als Frau!



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