Aaalso... ich habe mich da mal genau informiert - ist nicht recht schwer, es gibt ein Gerichtsurteil dazu, das man einfach über Google findet.
Stellenausschreibungen MÜSSEN immer beide Formen enthalten als neutral formuliert sein. Steht da nur Zahnarzt oder nur Zahnärztin (habe ich auch schon häufiger gesehen, war aber wohl eher absicht, da eine Ärztin eben eine Kollegin haben wollte), dann reicht das als Beweis für Diskriminierung wenn man sich mit dem anderen Geschlecht beworben hat und nicht genommen wurde.
Das heißt: Wer so was auf seine Stellenausschreibung schreibt öffnet Abmahnungen Tür und Tor.