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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Aaalso... ich habe mich da mal genau informiert - ist nicht recht schwer, es gibt ein Gerichtsurteil dazu, das man einfach über Google findet.
    Stellenausschreibungen MÜSSEN immer beide Formen enthalten als neutral formuliert sein. Steht da nur Zahnarzt oder nur Zahnärztin (habe ich auch schon häufiger gesehen, war aber wohl eher absicht, da eine Ärztin eben eine Kollegin haben wollte), dann reicht das als Beweis für Diskriminierung wenn man sich mit dem anderen Geschlecht beworben hat und nicht genommen wurde.
    Das heißt: Wer so was auf seine Stellenausschreibung schreibt öffnet Abmahnungen Tür und Tor.



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  2. #12
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Naja, auf dieses Diskriminierungsverbot bezogen auf Stellenausschreibungen würde ich mich jetzt aber auch nicht verlassen.
    Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von McDübel Beitrag anzeigen
    Naja, auf dieses Diskriminierungsverbot bezogen auf Stellenausschreibungen würde ich mich jetzt aber auch nicht verlassen.
    Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen.
    Ja, das ist der Punkt. Wenn du's draufschreibst kann man's beweisen, ob's stimmt oder nicht. Mehr nicht.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen.
    ich denke trotzdem, dass das nicht egal sein sollte. und konsequenterweise müsste man eingentlich (wie das in großen unternehmen ja schon gemacht wird), zu neutralen stellenausschreibungen ebenso neutrale bewerbungen einsenden, die das geschlecht nicht nennen, einsenden.



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  5. #15
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Zitat Zitat von baugruen Beitrag anzeigen
    ich denke trotzdem, dass das nicht egal sein sollte. und konsequenterweise müsste man eingentlich (wie das in großen unternehmen ja schon gemacht wird), zu neutralen stellenausschreibungen ebenso neutrale bewerbungen einsenden, die das geschlecht nicht nennen, einsenden.
    Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch. Und wenn ein AG -aus welchen Gründen auch immer- ein Geschlecht präferiert, dann ist eben spätestens da Schluß für die Bewerber mit "falschem" Geschlecht.



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