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Zitat von
Kaas
Also ich habe mich vor einigen Wochen mit einer niedergelassenen Nervenärztin unterhalten, die auch in der hiesigen Landesärztekammer im Vorstand ist, und die meinte, man könne als Nervenarzt für die gleichen Leistungen bei den gleichen Diagnosen mehr abrechnen als "nur" Psychiater bzw. Neurologen. In der Niederlassung also finanziell ein deutlicher Vorteil.
Das stimmt so nicht ganz - man kann sich dann entscheiden, welche EBM-Ziffern man nimmt, eben die 16er oder die 21er. Aber dazu kann man entweder Nervenarzt oder Doppel-FA sein.
(und so dolle ist der Vorteil nicht )
Ich werde so wie es aussieht erstmal auf den 2. FA verzichten - lohnt sich nicht