Hallo ihr,
wir hatten ja irgendwann mal über Schweigepflicht bzgl. Tierschutzfällen usw. gesprochen. Dazu gabs grad nen Artikel bei wir-sind-tierarzt
Und zwar ist man in Tierschutzfällen von der Schweigepflicht entbunden, man muss aber erst den Besitzer darauf hinweisen, dass er sich tierschutzwidrig verhält. Das nennt man dann "höherwertige öffentliche Belange".
http://www.wir-sind-tierarzt.de/2015...utes-gewissen/