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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage an die Tarifvertragsexperten hier. Es geht um folgenden Paragraphen im TV/VKA:


    § 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
    (1) 1
    Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
    tung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
    Ärztinnen und Ärzten – je Stunde
    a) für Überstunden 15 v.H.,
    b) für Nachtarbeit 15 v.H.,
    c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
    d) bei Feiertagsarbeit
    - ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
    - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
    e) für Arbeit am 24. Dezember und
    am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,


    Nun mein Fall:

    Ich habe an einem Feiertag einen Dienst zusätzlich gearbeitet. Das Monats "Soll" betrug 160h Arbeitszeit.

    Durch den Feiertag den ich zusätzlich (12h) gearbeitet habe (kein Freizeitausgleich erhalten), habe ich insgesamt 172h "ist" geleistet.

    Angenommen eine Arbeitsstunde bringt 25€.

    Wieviel muss mir eurer Ansicht nach zusätzlich ausgezahlt werden?

    Ich sage:
    12h x 25€ Grundlohn (300€)
    12h x 25€ x 15% Überstunden (45€)
    12h x 25€ x 135% Feiertagszuschlag (405€) (weil kein Freizeitausgleich stattfand, §11, 1, d)

    Insgesamt also ein Brutto von 750€

    Mein Arbeitgeber zahlt allerdings insgesamt nur 405€ (12h x 135%) aus.

    Wer hat recht?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Anmerkung: Es handelt sich natürlich um Vollarbeitszeit und keine Bereitschaft ;)



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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Dein AG hat schon recht. Du bekommst für das Arbeiten am Feiertag 35% pro Stunde mehr als an anderen Tagen. Es werden also, da die 12h nicht durch FZA anderswo wieder abgezogen werde, 135% des normalen Lohns gezahlt. Du bekommst ja nicht Überstunden und noch die anderen Zuschläge.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Ist das aber nicht eher so gedacht, dass sie 135% mehr pro Stunde bekommen sollte?
    Und wenn Freizeitausgleich stattfindet, dann 35 % mehr?

    Quasi eine Stunde mit Freizeitausgleich dann 33,75 € Stundenlohn (25 € + 35 v.H. von 25€).
    Eine Stunde ohne Freizeitausgleich 58,75 € Stundenlohn (25 € + 135 v.H. von 25 €).

    Es heißt im Gesetz ja auch:
    "Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
    tung Zeitzuschläge.[...]"

    Also 135 % von 25 € zusätzlich, wenn kein FZA erfolgte.
    Geändert von Heerestorte (07.06.2015 um 16:36 Uhr)



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Nein, im Vergleich zu "normalen " Arbeitsstunden beträgt der Lohn 135%. Würde er FZA für den Feiertage bekommen, also von den Stunden bei 0 landen, gäbe es zum Grundgehalt ein Plus 35% für die 12h.



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