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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    ich werde nicht am 3.Abschnitt teilnehmen, obwohl ich schon geladen wurde. (Gründe sind privater/gesundheitlicher Natur)
    Die Hinweise für den Prüfungsrücktritt habe ich zwar gelesen, hab aber noch ein paar Fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung:
    -Fernmündlich vorab und schriftlich sollen dem LPA die Gründe mitgeteilt werden und im Falle einer Erkrankung das ganze mittels amtsärztlichem Attest belegt. Ich bin nicht sicher, ob die Gründe als Begründung ausreichen, von daher werde ich wohl auf ein Attest verzichten. Nur wie genau so das ganze dem LPA begründet werden, wenn ich zB gar nicht meine Gründe nennen möchte? Oder kann man einfach sagen, man nimmt nicht teil und das wars?
    -Wird eine nicht bestandene Prüfung auf dem Zeugnis bzw. der Approbationsordnung vermerkt?
    Vielen Dank für jede Hilfe

    :-/



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  2. #2
    the day after
    Mitglied seit
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    Beiträge
    9.503
    Du meinst sicher die Approbationsurkunde : nein, das wird nicht vermerkt.
    Allerdings würde ich versuchen das Ganze mit Attest zu machen, du hast nur 3 Versuche - freiwillig einen davon zu verschenken halte ich für gefährlich! Also entweder hingehen und versuchen zu bestehen (egal wie) oder Attest.
    Was, wenn du beim nächsten Versuch einen Blackout oder schwierige Prüfer oder sonstwas ist und du durchfällst? Dann ist da nur noch ein einziger, letzter Versuch ... Und das baut richtig, richtig Druck auf.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    319
    Kann man im Falle des Nichtantritts eigentlich auch zur Wiederholung von Teilen des PJ verdonnert werden? Oder geht das nur, wenn man Nichtwissen und -können unter Beweis gestellt hat?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von -Julchen-
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    Assistenzärztin :)
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    Wie ist das denn wenn man sich erstmal "nur" angemeldet hat fürs Examen jetzt im kommenden Herbst, aber noch keine Ladung erhalten hat, und zurücktreten will? Geht das auch nur mit Attest?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Zitat Zitat von -Julchen- Beitrag anzeigen
    Wie ist das denn wenn man sich erstmal "nur" angemeldet hat fürs Examen jetzt im kommenden Herbst, aber noch keine Ladung erhalten hat, und zurücktreten will? Geht das auch nur mit Attest?
    nein, solange du noch nicht offiziell geladen bist, kannst du dich (gegen über gebühr glaube ich) von der Prüfung zurücknehmen lassen



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