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Hallo
Ich habe da mal eine Frage zum Nachrückverfahren. Ich habe schon viel bei Hochschulstart und hier im Forum gesucht, aber bin mir noch nicht sicher, das Prinzip richtig verstanden zu haben: Kommt man bei allen Unis, die man im AdH angegeben hat ins Nachrückverfahren (wenn es eines gibt)? Also wenn ich jetzt z.B. an Präferenz 1 und 2 im AdH keinen Platz bekomme, habe ich dann eine Chance auf das Nachrückverfahren bei den zwei Unis, wenn auf Nr. 3 eine Uni ist, bei der ich im AdH schon drin bin? Oder bin ich automatisch nicht im Nachrückverfahren der Unis, die oben auf meiner Liste stehen, wenn ich weiter unten sofort einen Platz habe? Wenn das so ist, käme man doch nur ins Nachrückverfahren, wenn man im AdH an keiner der genannten Unis einen Platz bekommt, oder?
Schon mal danke
Liebe Grüße
Rike
MEDIsteps -
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Sobald du eine Zulassung erhalten hast, egal ob OP 1 oder 6, bist du aus allen kommenden Verfahren raus. Deshalb kann man nicht oft genug betonen: Die OP-Liste gründlich überlegen und abwägen, was einem wichtiger ist -> nahe der Heimat zu bleiben oder sofort einen Studienplatz zu erhalten, egal wo
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Göttingen Registrierter Benutzer
Mh gute Frage... Das 2. AdH ist ja früher als das Nachrückverfahren.
Vielleicht wissen die da schon, dass es kein Nachrückverfahren gibt? Manche Unis machen ja noch nicht mal ein 2. AdH.
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Exakt dieselbe Frage habe ich an hochschulstart gestellt. Die Antwort ist wohl deutlich:
Sehr geehrter Herr XX,
sobald Sie eine Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen auch für eine nachrangig genannte Hochschule erhalten, scheiden Sie aus dem übrigen Verfahren aus und nehmen nicht mehr am Nachrückverfahren teil.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe 05
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Dankeschön für die Antworten!
Ich hatte zwar gehofft, dass man noch am Nachrückverfahren teilnimmt, aber so hat man auf jeden Fall Gewissheit, wie es läuft! ;)
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