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Natürlich dürfen auch psychiatrische Patienten gegen Unterschrift gehen. Die Unterschrift besagt ja nur, dass du dem Patienten erklärt hast, warum es besser für ihn wäre, zu bleiben und sich behandeln zu lassen und was passieren kann, wenn er dies nicht tut.
Die Kunst ist halt einzuschätzen, ob er das versteht oder nicht und das muss gut dokumentiert sein.
Auf den Festivals haben wir regelmäßig das Problem ,dass die Patienten in der Regel alkoholisiert sind und da schon schwer ist eine volle Entscheidungsfähigkeit festzustellen. Dagegen stehen oft minderschwere Krankheitsbilder, wo man sich das PsychKG schon 3x überlegt.
Bei der jungen Frau mit der Halbseitensymptomatik wäre für mich die Frage, ob sie den Schweregrad der Erkrankung versteht, ob eine Ablehnung schlüssig ist (z.B. Glaubensgründe, grundsätzliche Ablehnung intensivmedizinischer Maßnahmen) oder doch Folge der Hirnschädigung oder einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. Angsterkrankung)
Zum Glück bekommt man an die 90% der Patienten mit akuten, gefährlichen Gesundheitsstörungen überredet, sich behandeln zu lassen.
Chronische und/oder subakute Krankheitsbilder sind im normalen Medizineralltag eh ein Problem und die weist man auch nicht alle gegen ihren Willen ein.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3