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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von PaulaBoston Beitrag anzeigen
    ...auf einer offenen Psychotherapiestation. Die Patienten sind alle freiwillig da.
    Was, wirklich? Ist ja kaum zu fassen!



  2. #7
    Gold Mitglied
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    [QUOTE=Pandora;1851732]Bei uns (auch Psychiatrie) dürfen Patienten gegen eigene Unterschrift oder die des gesetzlichen Betreuers gehen, solange sie nicht eigen- oder fremdgefährdend sind.

    "Dürfen gehen"? Das ist ja sehr großzügig von euch. Solange die Eigen- oder Fremdgefährdung nicht vorliegt darf der auch ohne Unterschrift gehen. Ist ja Gott sei Dank ein freies Land hier.



  3. #8
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Insgesamt sind die Interpretationsspielräume da relativ klein - mögen in Einzelheiten in den Ländern differieren, aber im Wesentlichen läuft's ja darauf hinaus, dass ohne Vorliegen von Eigengefährdung UND mangelnder Einsichtsfähigkeit oder Fremdgefährdung keine Handhabe besteht, einen Patienten gegen seinen Willen festzuhalten.
    Im Einzelnen kann das allerdings durchaus mal Situationen geben, die schwierig sind. Mir ist ein Fall erinnerlich, wo ich einen jungen (~ca 45 Jahre) Patienten mit frischem Stroke als Notarzt zu Hause aufgesucht habe (gerufen von der Familie), der hatte deutliche Hemisymptomatik, war aber völlig klar. Sowohl die Familie wie auch wir haben den mit allen erdenklichen Mitteln zum Mitkommen zu bewegen versucht, der blieb aber stur. Was soll ich da machen? Was soll der Neurologe da im Krankenhaus machen, wenn ich ihn denn mitzerre? Ihm auch gegen seinen Willen die Lyse verpassen? Sicher nicht. (Ich habe das sehr sorgfältig dokumentiert, von allen Anwesenden unterschreiben lassen und Rücksprache mit der nächsten Neurologie und dem ÄLRD gehalten - mehr konnte ich da einfach nicht tun.)
    Anderer Fall: Patient auf ITS, lattenstramm nachts eingeliefert. Beim Aufwachen deutlich aggressiv, vor allem aber auch verbalaggressiv gegen seine nicht anwesende Lebensgefährtin, die es doch gewagt hat, den Rettungsdienst zu rufen. Er hat unter Gewaltandrohung die Station verlassen; an ein Gespräch war nicht zu denken, so schnell hätten wir auch Polizei oder so nicht dagehabt. Ich werde auch da den Teufel tun, mich körperlich mit dem Patienten anzulegen, das ist nicht meine Aufgabe. Wegen der nicht auszuschliessenden Fremdgefährdung (er drohte, seine Freundin zu verprügeln sobald er zu Hause wäre) habe ich in diesem Fall die Polizei über den Sachverhalt informiert, was letztlich dann offenbar zu einer Zwangseinweisung geführt hat, da er offenbar drauf und dran war, seine Drohungen in die Tat umzusetzen.

    Sind aber alles extrem seltene Fälle. Die Mehrzahl lässt sich zumindest im NA-Dienst und auf Intensiv davon überzeugen, dass es sinnig ist, zu bleiben/mitzukommen. Und der Rest unterschreibt halt (bzw es wird dokumentiert) und geht, da bin ich auch völlig unemotional.



  4. #9
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Ich versuche, eindringlich die Patienten davon zu überzeugen, dass es besser ist, wenn sie bleiben. Dabei bekommen die auch schön zu hören, was alles passieren kann ("bis zum Tod, wenn's doof läuft"). Wenn sie dann noch immer uneinsichtig sind, wird das fein auf dem entsprechenden Bogen dokumentiert und vom Patienten unterschrieben. Wenn ich es sauber dokumentiere, kann mir auch keiner was. So einfach ist das. Frei nach dem Motto: Lächle, denn man kann sie nicht alle retten
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Natürlich dürfen auch psychiatrische Patienten gegen Unterschrift gehen. Die Unterschrift besagt ja nur, dass du dem Patienten erklärt hast, warum es besser für ihn wäre, zu bleiben und sich behandeln zu lassen und was passieren kann, wenn er dies nicht tut.
    Die Kunst ist halt einzuschätzen, ob er das versteht oder nicht und das muss gut dokumentiert sein.

    Auf den Festivals haben wir regelmäßig das Problem ,dass die Patienten in der Regel alkoholisiert sind und da schon schwer ist eine volle Entscheidungsfähigkeit festzustellen. Dagegen stehen oft minderschwere Krankheitsbilder, wo man sich das PsychKG schon 3x überlegt.

    Bei der jungen Frau mit der Halbseitensymptomatik wäre für mich die Frage, ob sie den Schweregrad der Erkrankung versteht, ob eine Ablehnung schlüssig ist (z.B. Glaubensgründe, grundsätzliche Ablehnung intensivmedizinischer Maßnahmen) oder doch Folge der Hirnschädigung oder einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. Angsterkrankung)

    Zum Glück bekommt man an die 90% der Patienten mit akuten, gefährlichen Gesundheitsstörungen überredet, sich behandeln zu lassen.
    Chronische und/oder subakute Krankheitsbilder sind im normalen Medizineralltag eh ein Problem und die weist man auch nicht alle gegen ihren Willen ein.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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