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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zu dem Fallbeispiel habe ich eine Frage: Bei uns (KJP) ist es üblich, dass 5-Punkt-Fixierte von einer Sitzwache bewacht werden müssen, sprich, sie dürfen nicht aus den Augen gelassen werden, eine Pflegekraft ist für den Fixierten abgestellt. Soweit ich weiß ist es auch in der Erwachsenenpsychiatrie so, dass ein fixierter Patient immer von einem Mitarbeiter gesehen werden muss, vielleicht nicht durch Sitzwache, aber durch Fenster (auch wegen Strangulierungsgefahr in der Fixierung und weil die Freiheit natürlich maximal entzogen ist und derjenige sich ggf nicht mittels Klingel bei einem melden kann, wenn etwas ist). Ist das in der Somatik bei Fixierungen nicht der Fall? So klang zumindest der Satz für mich, "als morgens jemand nach ihm schauen wollte..." Das hat mich irritiert, würde mich aber mal interessieren!



  2. #17
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    In der Somatik sollte es eigentlich auch so sein. Problem ist aber dass die Pflege und auch die Ärzte außerhalb von Psychiatrien oft weder die ausreichende Erfahrung noch den Stellenschlüssel besitzen um die vorgegebenen Richtlinien für fixierte Patienten einhalten zu können. Auf den Intensiv- und Überwachungsstationen klappt das meist ganz gut, aber auf periphere Stationen ist es oft eine Katastrophe.

    Zu einer vernüftigen Fixierung gehört ja nicht nur eine richtige gut sitzende Fixierung und Überwachung sondern auch den Patienten vorher zu filzen etc., damit er ja nicht noch irgendwas am Körper trägt, wo mit er sich schaden könnte. Irgendwoher muss Lavas Patient auch einen Gegestand hergehabt haben, mit dem er sich los schneiden konnte. Das könnte bei Feuerzeugen etc ja auch in einer Katastrophe für den Patienten und Personal enden.

    Meines Erachtens gehört jeder alkoholisierte fixierte Patient mit SHT auf eine Überwachungsstation. Klar niemand möchte für einen unbequemen randalierenden Patienten, der eigentlich nichts hat, ein eh schon knappes Intensivbett opfern. Aber auf einer periphere Station oder im unbewachten Kämmerlein in der Ambulanz, geht der völlig unter.



  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Medi85 Beitrag anzeigen
    Ist das in der Somatik bei Fixierungen nicht der Fall? So klang zumindest der Satz für mich, "als morgens jemand nach ihm schauen wollte..." Das hat mich irritiert, würde mich aber mal interessieren!
    Doch eigentlich schon...

    Kommt aufs Krankenhaus an.
    Ich war mal in einem Krankenhaus in dem wurden alle Patienten die auf Station renitent oder durchgängig wurden oder ähnliches auf die Intensivstation gelegt. Begründung: Überwachung auf Normalstation bei Fixierung nicht möglich aber zwingend vorgeschrieben. Ich war dann einer der Intensivärzte die sich darum zu kümmern hatten, war zwar manchmal sehr nervig weil man ja lieber "richtige Patienten" hat. Wir nannten unsere Intensivstation dann liebevoll "Gerontopsychiatrie". Aber wenn die Betten voll waren und es definitiv keine Joker mehr gab hat man halt abgemeldet, die Patienten sauber eingestellt und konnte nachts auch mal einige Stunden schlafen... war manchmal auch nicht das Schlimmste. Somatik halt. Ernsthafte Überwachung ist quasi nur auf Intensiv möglich.

    Das war aber das einzige Haus in dem das so gehandhabt wurde. Ansonsten war dies nie der Fall und es geht auch fast nicht weil der Stellenschlüssel einfach zu besch... ist. Wenn eine Schwester allein nachts für 30-40 Patienten zuständig ist und davon zwei fixiert sind... Passieren darf da nichts.

    Es ist halt schwierig. Wobei ich von meinem Chef gelernt hab das ich mich gefälligst um meine Dinge kümmern soll und nicht die Probleme anderer Berufsgruppen mir zu eigen machen soll. Ich hab da immer viel zu viel Verständnis dafür dass die Schwestern auch an der Belastungsgrenze sind.
    Das wäre eine solche Sache wo man halt ganz klar sagen muss: die Überwachung des Patienten bei Fixierung ist keine ärztliche Aufgabe, das machen wie bei der Commotioüberwachung auf Normalstation die Pflegekräfte. Und von deren Seite müsste es eine Lobby geben die ganz klar sagt: dafür brauchen wir zusätzliche Leute oder die gehen auf Intensiv (so wie in meiner alten Klinik). Ansonsten ist es (wenn es keine Überlastungsanzeige gibt) ein Übernahmeverschulden der Pflegekraft auf Station.

    Bei dementen Patienten mit Weglauftendenz bräuchte es eigentlich auch "nur" einen der die Patienten irgendwie im Blick hat und einfach nur mit zwei drei Worten bittet zu bleiben. Machen die dann eigentlich immer. Oder wenn sich ein dementer Patient mal wieder alle Schläuche ziehen will weil ihn die beim Bäume fällen im Zimmer stören. Oder... man braucht einfach nur einen der entspannt mit den Patienten spricht. Und oft ist alles gut. Wenn aber eine einzelne Pflegekraft nachts neben 30 "normalen" Patienten noch 2-3 von solchen hat wirds grausam. Die Schwestern helfen sich dann manchmal indem die Betten in einem Wandeck stehen und auf der anderen Längsseite 2-3 Nachtkästchen verkeilt stehen. Ist ja keine Fixierung. Ist ja nur so dass zufällig da ein Nachtkästchen steht... alles irgendwie grenzwertig was da "in der Somatik" passiert. Aber es gibt halt kein Geld dafür. Und wo überall gespart wird, wird auch dort und vor allem beim Personal gespart.



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Es ist halt schwierig. Wobei ich von meinem Chef gelernt hab das ich mich gefälligst um meine Dinge kümmern soll und nicht die Probleme anderer Berufsgruppen mir zu eigen machen soll. Ich hab da immer viel zu viel Verständnis dafür dass die Schwestern auch an der Belastungsgrenze sind.
    Das wäre eine solche Sache wo man halt ganz klar sagen muss: die Überwachung des Patienten bei Fixierung ist keine ärztliche Aufgabe, das machen wie bei der Commotioüberwachung auf Normalstation die Pflegekräfte. Und von deren Seite müsste es eine Lobby geben die ganz klar sagt: dafür brauchen wir zusätzliche Leute oder die gehen auf Intensiv (so wie in meiner alten Klinik). Ansonsten ist es (wenn es keine Überlastungsanzeige gibt) ein Übernahmeverschulden der Pflegekraft auf Station.
    Wenn er sich aber der suboptimalen Überwachungssituation auf der Station bewusst ist, möchte ich nicht in seiner Haut stecken, wenn es dann doch mal vor Gericht geht. Der Arzt, der die Fixierung anordnet und bewusst gegen Fixierungrichtlinien verstößt, wird genauso zur Rechenschaft gezogen und in letzter Instanz auch der entsprechende Vorgesetzte, wenn er über die Umstände informiert wurde. Das kann man ja noch nicht mal mejr als Fahrlässig bezeichnen. Die Verantwortung auf die Pflege zu schieben, damit macht er es sich aber verdammt einfach...
    Geändert von Reflex (22.06.2015 um 13:47 Uhr)



  5. #20
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    ... Das denke ich auch. Ich muss ja eine Fixieranordnung schreiben, in der drin steht, wie die Überwachung aussehen muss. Und wenn ich mitbekomme, dass sie nicht umgesetzt wird, weil zB eine Schwester für 30 Pat zuständig ist und sie de facto somit den Fixierten nich angemessen überwachen kann, kann ich ja nicht einfach sagen, dass das der Arbeitsbereich der Pflege ist und ich damit nichts mehr zu tun habe...
    Ja, bei uns läuft es auch so. Filzen, sauber fixieren, ordentlich anordnen, Sitzwache, 15-minütig Vitalzeichendokumentation. Das wird bei uns personell auch manchmal eng, aber zur Not müssen Nachtwachen extra rein kommen, wenn wir als Pflichtversorger so viele Fixierte haben... Und wenn das nicht ginge sollte mir der OA sagen, was zu tun ist; die Verantwortung für einen nicht überwachten Fixierten würde ich nicht tragen wollen...



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