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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Vielleicht weiß ja jemand von euch, ob eine Famulatur in der Rechtsmedizin anerkannt wird?
    Ich studiere in Berlin und bin jetzt auch über die berlin.de-Seite nicht wirklich auf eine Antwort dieser Frage gestoßen. Habe nur in anderen älteren Beiträgen gelesen, dass es mal erlaubt war, dann wieder nicht, dann nur mit einem Beleg, dass man hauptsächlich mit lebenden Patienten zu tun hatte?

    Wäre ja schön, wenn da jemand Erfahrungen hat oder Bescheid weiß!

    Danke



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Würd ich gezielt beim LPA nachfragen. Ich weiß, dass es ein paar Leute, die ich kenne als Wahlfamulatur gemacht haben. Aber die ist ja "dank" der Hausarztfamulaturpflicht jetzt weg.



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