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Zitat von
Peter_1
Die Indikation zum Röntgen bei jedem Mist wird von allen Ärzten aus forensischen Gründen ja mittlerweile sehr breit gestellt, ich glaube das ist das Hauptproblem, weshalb auch viel Mist auf Überweisung in der NA landet, aber wer will das schon verdenken.
Seit es Urteile gibt die einen quasi zum Röntgen zwingen... Ansonsten ist es ein "Befunderhebungsfehler". Nicht zu verwechseln mit einem "Befundungsfehler". Ersteres zählt schwerer. Weil wenn man es gleich lässt eine Untersuchung überhaupt zu machen ist es grobe Fahrlässigkeit (-> Beweislastumkehr), zweiteres ist fahrlässig oder dumm gelaufen.
Aus juristischer Sicht ist es daher fast besser ein Röntgenbild zu machen und sich nicht anzusehen als keines zu machen. Wie es dem Patienten geht ist bei diesem Vorgehen zweitrangig.
Aber inhaltlich: das fehlende Röntgen ist für Traumatologie wirklich ein Problem. Dafür sind einfach mal Orthopäden anders ausgestattet. "Bauch" ist auch so ein Problem: bei uns in der Notaufnahme gehts meist los mit Blutabnahme, Anamnese, klinische Untersuchung, Sono... (ja, als allererstes Blutabnahme, damit das schonmal läuft). Und dann heißt es warten. Ob das ein Hausarztso gut stemmen kann?