Naja, du wirst nicht drumrum kommen, eine genaue Beispiel-Rechnung zu machen und evtl. die Anzahl der Bereitschaftsdienste, die du in Nebentätigkeit machen möchtest zu reduzieren. Am Ende muss es eben mit dem ArbZG vereinbar sein und du musst deine Verwaltung davon überzeugen. Ansonsten hast du, soweit ich weiß, wenig Chancen. Geht nur über freundliche Verhandlung mit deinem Arbeitgeber.