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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Mein Arbeitgeber (Vollzeitstelle mit 4-5 Bereitschaftsdienste) hat mir eine Nebentätigkeit (gelegentliche Bereitschaftsdienste) untersagt, mit der Begründung, dass es nicht ArbZG konform ist.
    Hat jemand eine Idee, wie man das umgehen könnte?



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Naja, du wirst nicht drumrum kommen, eine genaue Beispiel-Rechnung zu machen und evtl. die Anzahl der Bereitschaftsdienste, die du in Nebentätigkeit machen möchtest zu reduzieren. Am Ende muss es eben mit dem ArbZG vereinbar sein und du musst deine Verwaltung davon überzeugen. Ansonsten hast du, soweit ich weiß, wenig Chancen. Geht nur über freundliche Verhandlung mit deinem Arbeitgeber.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Lakemond Beitrag anzeigen
    Mein Arbeitgeber (Vollzeitstelle mit 4-5 Bereitschaftsdienste) hat mir eine Nebentätigkeit (gelegentliche Bereitschaftsdienste) untersagt, mit der Begründung, dass es nicht ArbZG konform ist.
    Hat jemand eine Idee, wie man das umgehen könnte?
    Einfach machen, nicht fragen. Die Bürokratisten wollen ihre Daseinsbemächtigung untermauern, deshalb wird immer irgend eine Paragerafen-Maus ihren Senf dazugeben wollen. Die Bürokratie ist dazu da, das man sie umgeht oder mit ihren eigenen Mitteln schlägt!



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  4. #4
    Sandmännchen Avatar von Miss
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    Also einfach machen ist keine so gute Lösung, aber so einfach ablehnen kann der Arbeitgeber das nicht. Optout verursacht dem AG in der Regel ja auch keine größeren Gewissenskonflikte. Und auf Arbeits- und Ruhezeiten mußt Du ja selber achten.

    Im Endeffekt kann man ja auch weniger geplante Nebentätigkeit angeben (sagen wir 1-2/Monat), da man das ja sowieso in seiner freien Zeit macht und die nach eigenen Wünschen einteilen kann, darf der AG seine Zustimmung eigentlich nicht verweigern, wenn damit Deine Haupttätigkeit nicht qualitativ leidet oder mit dem anderen Arbeitgeber ein Interessenskonflikt besteht (z.B. direkte Konkurrenz).

    Ansonsten vielleicht mal beim Marburger Bund beraten lassen.

    Bottle up your smile and pour it in a cup


    Das Leben ist schön.





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  5. #5
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Trotzdem muss das ArbZG gewahrt bleiebn und mit vier bis fünf Bereitschaftsdiensten beim Hauptarbeitgeber wird da nicht mehr viel Platz sein. Deswegen meinte ich vorrechnen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A....html#tocitem5

    MB ist sicher gut. Einfach machen kann halt eine Abmahnung nach sich ziehen.
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