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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Wenn man jetzt das dritte Staatsexamen bestanden hat, soll man dann die Approbation beantragen auch wenn man ein Strafverfahren am Hals hat und das einfach so angeben mit Aktenzeichen oder soll man besser 6 Monate warten bis man das nicht mehr angeben muss? Das Strafverfahren ist privat und hat nichts mit dem ärztlichen beruf zu tun aus meiner Sicht. Wie sind da eure Meinungen oder erfahrungen? Das Strafverfahren hat auch nichts mit Betrug oder diebstahl zu tun. Noch dazu bin ich unschuldig, aber die Verhandlung ist erst noch.
    Lg



  2. #2
    Top Benutzer :)
    Registriert seit
    18.08.2009
    Beiträge
    333
    Ruf doch "anonym" bei der ÄKammer an;
    glaube nicht, dass du hier allzuviele Erfahrungsberichte hören wirst



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Solange das Verfahren läuft, dürfte doch noch nix im Führungszeugnis stehen, oder?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
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    Bei uns musste man im Antragsformular angeben, ob gegen einen aktuell ein Verfahren läuft oder in den letzten 6 Monaten lief.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Solang nichts im Führungszeugnis steht, interessiert's doch keinen. Jeder kann jeden anzeigen, es gilt die Unschuldsvermutung.



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