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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von arbeiter79 Beitrag anzeigen
    Was dürfte man sich denn strafrechtlich erlauben als Beispiel, und immer noch des Arztberufes würdig zu sein?

    Habe mal gelesen das alles man zu mehr als 3 Monaten Gefängnis führt auch zum Verlust der Approbation führt.
    Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, weil es grundsätzlich Einzelfallentscheidungen sind. Das mit den 3 Monaten Gefängnis stimmt so jedenfalls auch nicht, sonst müsste es z.B. so in der BÄO stehen, was ja nicht der Fall ist.

    Wenn die Behörde die Approbationserteilung aufgrund eines Strafverfahrens ablehnt, kann man dagegen Widerspruch einlegen bzw. vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Das Gericht entscheidet das dann anhand der Umstände des Einzelfalls.
    Geändert von mary-09 (06.07.2015 um 10:39 Uhr)



  2. #12
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Bekanntermaßen wird ja Steuerhinterziehung in Deutschland (wenn man die Nachrichten etwas verfolgt) sehr schwer geahndet, während junge Mörder nur wenige Monate auf Bewährung bekommen, wenn sie eine "schwere Kindheit" angeben.
    D.h. als Arzt sollte man lieber brav seine Steuern zahlen, darf aber im Gegenzug eine Baseballschläger-Sammlung anfangen, ohne sich um seine Approbation sorgen zu müssen....
    Geändert von ehem-user-19-08-2021-1408 (14.07.2015 um 19:01 Uhr)



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    Das ist Blödsinn! Ich hab mich mit mehreren Fachanwälten und auch Rechtmedizinern mal unterhalten. In der Regel gehen Verfahren gegen Ärzte (je nach Sachlage) bei Kooperation und Einsichtigkeit relativ entspannt von statten. Du musst schon mehr als fahrlässig sein, dass du sonst Dinge wie Freiheitsstrafen und Approbationsentzug befürchten musst. In der Regel gehen solche Angelegenheiten mit Geldstrafen einher.
    Desweiteren sollte man sich mit den Unterschieden des Jugenstrafrechts und des Erwachsenenstrafrecht beschäftigen. Denn genau dafür gibt es sie ja. Dazu kommt, dass was bei der Gemeinbevölkerung als Mord angesehen wird, nicht immer auch Strafrechtlich Mord ist. Solche unsinnigen Pauschalaussagen bin ich sonst eher vom unreflektierten rechts gerichteten Klientel gewohnt....

    BtW: Setzen sich die Bezirksregierungen schon vor Erteilung der Approbation mit den inhaltlichen Konflikten der vorangegangen Verurteilungen auseinander. Bei Bagatelldelikten, die nichts mit Drogenbesitz/-Handel zu tun haben, wird man auch eher nichts Befürchten müssen. Schlimmer ist es wirklich, sich die Approbation durch Betrug (falsche Angaben) zu erschleichen, dass sowas nachwirkend Folgen haben kann, liegt ja auf der Hand.
    Geändert von Reflex (14.07.2015 um 06:48 Uhr)



  4. #14
    Oberstabsarzt
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    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
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    473
    Es ist natürlich etwas polemisch, was Ice so geschrieben hat. Aber es entbehrt auch nicht einer gewissen Wahrheit. Überall ist im Kern Wahrheit zu finden. Wir vergessen immer, dass unser Strafgesetzbuch nicht die Strafe für Vergehen und Straftaten festlegt, sondern den Sinn hat, eine Maßregelung zu etablieren. Was bedeutet, dass es eigentlich ein Maßregelungsgesetzbuch ist.. oder, wie ich immer sage: Strafgeschwätzbuch. Das Ziel einer Maßregelung ist der Erhalt des Einzelnen in der Gesellschaft ohne Stigma.
    Das ist formvollendeter Blödsinn und scheitert da, wo ein pathologisches Hirn am Werk ist. Für Gelegenheits"verbrecher" ist unser Strafrecht natürlich super, aber für schwere Fälle denkbar ungeeignet.

    Was allerdings wahr ist und statistisch bewiesen, also, um es für Mediziner verständlich zu machen: evident; ist, dass Strafen gegen das Vermögen des Bundes (Steuern insbesondere oder Sozialbetrug) immer schwerer bestraft werden, als "leichte" Fälle von Belästigung Minderjähriger oder versuchte Vergewaltigung im Suff.

    Im Übrigen sind es meistens nicht die Bezirke, die die Approbation erteilen. Bezirksregierung und Regierungsbezirk ist nicht das Selbe



  5. #15
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Das Problem ist ja nur, dass die Approbation idR nur nicht-Vorbestraften erteilt wird (alles unter 90 Tagessätze).
    Und genau hier ist das Dilemma.

    So kann man für "white collar crimes" manchmal härtere Strafen erwarten als für Körperverletzungen oder Narkotikamissbräuche. Es wird weniger die Tat begutachtet als das Urteil das am Ende daraus resultiert.

    Danke @Reflex, für das Einsortieren meiner Wenigkeit in die "rechte Ecke"
    Danke ebenfalls für deine Erörterungen. Dass sowas natürlich individuell entschieden wird, ist natürlich offensichtlich. Warum du jetzt das Jugendstrafrecht ins Spiel bringst, ist mir allerdings unklar. Der Ersteller des Threads hat ja keine Details preis gegeben, um wen es sich handelt (und wie alt er ist).
    Mein Fazit ist nur, dass man ausgehend von den verhängten Urteilen nicht automatisch auf die moralische "Schwere" der Tat im ärztlichen Sinne schließen kann. Die Ärztekammern wünschen sich ja lediglich ein leeres Führungszeugnis.
    Ebenfalls muss ich dir Recht geben, dass eine Approbation im Normalfall und sehr schwer entzogen wird. Da ist der Führerschein schneller weg, wenn es am Abend mal ein Weißbier zu viel war. Hier geht es allerdings um die Situation, dass die Approbation noch gar nicht erst ausgestellt wurde.

    Mein Tipp an TE: Einfach mal zum Anwalt und beraten lassen



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