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Naja, es war ein Verfahren in dem ich beschuldigt wurde etwas getan zu haben was ich nicht getan habe. Das bestätigt ja auch der §170 bzw. mein Freispruch. Ich möchte nicht darauf hinaus alle frei von Schuld zu sprechen.
Ich verstehe worauf du da hinaus willst. Aber so etwas kann bei Einstellung eines Verfahrens wegen anderen Dingen akzeptabel sein.
Jedoch nicht wenn die Person faktisch unschuldig ist. Da kommt jeder Anzeige (sofern sie ungerechtfertigt ist) einfach gleich eine Schuldzuweisung bei die nicht hinnehmbar ist, da sie nie stattgefunden hat.
Gruß