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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Ok, danke WackenDoc. Das macht Sinn. Daran hatte ich nicht gedacht.
    Könnte ja sein, dass ein Verfahren wegen geringer Menge oder so eingestellt wird. Das wäre natürlich etwas anderes.

    Bei mir wurde es aber nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dann kann ich es, denke ich, beruhigt angehen mit der Approbation

    Gruß



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  2. #27
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    Kurz noch ein informativer Nachtrag:

    Die Approbation kann in jedem Fall verweigert werden. Egal ob man vom Gerichtswegen her als unschuldig gilt oder das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (Mangel an Beweisen kein und kein begründeter Tatverdacht) freigesprochen wurde.

    Hier der Link wo eine Anzeige ohne Verschulden des Arztes trotzdem zum Verlust führte.


    https://www.caspers-mock.de/blog/aer...-ermittlungen/

    Mir ist klar, dass es hier um sexuelle Belästigung ging. Dennoch. Mir scheint, dass hier die Approbation nur erteilt wird oder gehalten werden kann wenn man das Glück hat niemals angezeigt zu werden. Ich habe hier absichtlich übertrieben.

    Vll. sollte ich einfach in ein anderes Bundesland wechseln zum Erhalt der Approbation um sicher zu gehen haha

    Gruß



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Periostiker Beitrag anzeigen
    Hier der Link wo eine Anzeige ohne Verschulden des Arztes trotzdem zum Verlust führte.


    https://www.caspers-mock.de/blog/aer...-ermittlungen/
    "ohne Verschulden des Arztes" würde ich in Anbetracht der Sachlage nicht so ganz unterschreiben.

    https://www.burhoff.de/asp_weitere_b...halte/4088.htm

    Ich denke, man kann feststellen, dass auch nicht strafbares Verhalten u.U. die Unwürdigkeit begründen kann, und wenn ich mir die Entscheidung so betrachte, tue ich mich eher schwer damit, dem zu widersprechen.



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  4. #29
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nur weil das Verhalten zum Zeitpunkt des Approbationswiderrufs noch nicht bestraft wurde (wurde ja nicht alles eingestellt, wenn ich das richtig überflogen habe), heißt das ja noch lange nicht, dass all diese Verfahren tatsächlich gegenüber einem absolut unschuldigen Menschen eröffnet wurden. Fällt angesichts diverser Anschuldigungen von Patientinnen und Mitarbeiterinnen auch schwer, daran zu glauben, dass der arme Chirurg wirklich nichts getan hat.

    Was den TE angeht: Ich glaube nicht, dass das vom Bundesland abhängig ist, ob du als „unwürdig“ angesehen wirst. Eher von der jeweiligen Behörde. Und ein BTM-Verfahren macht sich halt als angehender Arzt nicht sonderlich gut. Verschweigen des Verfahrens würde die Sache aber eher schlimmer machen. Also wirst du abwarten müssen, was dabei rumkommt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #30
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    Naja, es war ein Verfahren in dem ich beschuldigt wurde etwas getan zu haben was ich nicht getan habe. Das bestätigt ja auch der §170 bzw. mein Freispruch. Ich möchte nicht darauf hinaus alle frei von Schuld zu sprechen.
    Ich verstehe worauf du da hinaus willst. Aber so etwas kann bei Einstellung eines Verfahrens wegen anderen Dingen akzeptabel sein.

    Jedoch nicht wenn die Person faktisch unschuldig ist. Da kommt jeder Anzeige (sofern sie ungerechtfertigt ist) einfach gleich eine Schuldzuweisung bei die nicht hinnehmbar ist, da sie nie stattgefunden hat.


    Gruß



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