Ich meine, ich hätte das „war“ damals auch angeben müssen
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Mein Verfahren ist abgeschlossen und liegt 5 Jahre zurück. Zudem kann ja in Prinzip jeder jeden Beschuldigen etwas getan zu haben. Und allein auf dieser Basis eine Approbation zu entziehen / verweigern halte ich für zu übertrieben.
In anderen Bundesländern gilt nur anzugeben ob ein Strafverfahren läuft oder ob was im Führungszeugnis steht. NICHT ob ein Strafverfahren anhänglich WAR
Ich meine, ich hätte das „war“ damals auch angeben müssen
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Als Beispiel möchte ich folgendes Szenario nennen:
Ich schicke einer Person (Arzt) einfach in ihrem Namen Drogen zu. Eine gängige Tacktick des "falschen Briefkastens" wie ich herausfinden musste damals. Zumindest laut Anwalt (nur bei mir damals eben mehrere Parteien in ner WG).
Jetzt kannst du aber nichts dafür / Zoll schickt dir ne Anzeige logischerweise. Was willst du also tun?
Genau. Deine Unschuld beweisen. Gesagt getan. Approbation trotzdem gefährdet.
Ja möglich, dass es nicht alle gleich handhaben. Ich beziehe nich da eigentlich momentan nur auf Hamburg oder Meck-Pom z.B.
Kann aber auch sein, dass sich das komplett geändert hat
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Ganz ehrlich: Frag einen Juristen, der sich damit auskennt! Du hast ja immer die Möglichkeit, zu widersprechen.
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