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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich bin während der Weiterbildungszeit zwischen Bundesländern gewechselt, wobei ich den Großteil an der ersten Stelle absolviert habe und den kleinen Rest jetzt im neuen Bundesland.
    Hab jetzt bei der Ärztekammer einen Antrag auf formale Zeitenbestätigung gestellt, und dabei gibts jetzt leider Probleme, wodurch ich mehr als ein Jahr verlieren könnte, meiner Ansicht nach zu Unrecht.

    Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrungen hat bez. weiss welche Möglichkeiten der Einspruchnahme man dabei eigentlich selbst hat. Man wird ja schlecht die eigene Ärztekammer verklagen können.



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  2. #2
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    Klar kannst du das. Warum soll es den nicht anerkannt werden?



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  3. #3
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    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
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  4. #4
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    Ach das ist ne komplizierte Geschichte. Anscheinend war ich zu lange auf ner falschen Station eingesetzt, was dort aber so Usus ist.Dann muss ich einen gut formulierten Einspruch verfassen.



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  5. #5
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    Ist es nicht einfacher sich das Zeugnis ändern zu lassen?
    Einspruch wird wahrscheinlich abgelehnt und bis du geklagt hast wirst du wahrscheinlich locker das Jahr nachgemacht haben.
    Im Zweifel las dich halt mal von einem Fachanwalt beraten. Kosten kann man sich ja vorher sagen lassen.
    Evtl. hast du auch einfach Pech. Die WBO und deren Umsetzung ist in jedem Bundesland anders, kommt dann ggf. auf die Zulassungskommission an die ja i.d.R. Ausnahmen genehmigen kann.



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