Kommt drauf an ob es quasi "prophylaktisch" oder aus akutem Anlass ist.
In der Gerontopsychiatrie frage ich meist im Aufnahmegespräch mit den Angehörigen (meine Patienten sind in der Regel schwerst dement), ob es so etwas wie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt. Und die gibt es überraschend oft. Gibt es keine oder ist sie sehr schwammig formuliert frage ich je nach Fall konkreter nach, etwa: "Ihre Mutter hat ja schon viele Erkrankungen, da kann immer mal was sein. Sollte es zu einem akuten Problem kommen, Herzinfarkt zum Beispiel, wo sie leblos aufgefunden wird, sollen wir dann Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen oder wäre das nicht im Sinne ihrer Mutter? Wie ist es mit künstlicher Beatmung und Verlegung auf eine Intensivstation?". Und dann bespricht man eben einzelne Punkte genauer.
Bei akuten Anlässen muss meiner Meinung nach mit allen Beteiligten Klartext gesprochen werden. In der Neurologie haben wir bei infausten Prognosen das auch so kommuniziert, alle palliativen Behandlungsoptionen und ihre Grenzen und dann eben auch Therapiedeeskalation bzw. Reanimationswunsch angesprochen. Da gibt es kein Schema F, außer, dass man als Arzt bei dem Thema nicht rumdrucksen sollte, sondern wirklich ehrlich sein und sich überwinden muss das Wort "Sterben" in den Mund zu nehmen. Sonst kann der Patient/der Angehörige vielleicht in falscher Hoffnung seine tatsächlichen Wünsche nicht klar äußern.