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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    57
    hey, das reimt sich sogar..


    Hey Leuts

    Folgende Situation kurz erläutert:

    Habe mich zum WiSe beworben. DN 1,3 (+Ausb.). Zwischen dem 12.08. und 31.08. bin ich ausser Land. Bescheide für Abibesten- und Wartezeitquote werden laut hochschulstart.de in diesem Zeitraum verschickt.

    Ich weiss, ich weiss, mit 1,3 ist es sehr unwahrscheinlich in die Abibestenquote zu kommen, aber man kann halt nicht in die Zukunft schauen. Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich diese Situation am besten handhaben soll.
    Sollte ich schauen, dass ich in irgendeinerweise eine bevollmächtigte Person am Start habe? (dabei hab ich ein mulmiges Gefühl..)
    Soll ich entspannen, weil ich eh nicht zugelassen werde in der Abibestenquote?
    Oder soll ich ganz entspannt meinen Antrag dahingehend ändern, dass ich Abibesten- und Wartezeitquote (wo ich mir eh kaum Chancen errechne) komplett streiche und nur die AdH-Quote angegebe?

    Ja, auch die allwissenden Gurus von hochschulstart habe ich kontaktiert, dennoch will ich sehr gerne wissen, was ihr so denkt



  2. #2
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Mein Bruder hatte damals eine Bevollmächtigung ausgefüllt, gibts im Internet auf zig Seiten zum downloaden, auch obwohl er keine Chancen hatte, in dem Verfahren zugelassen zu werden, einfach zur Sicherheit.
    Das geht normalerweise schon! Oder warum hast du da ein mulmiges Gefühl, hast du keinen, dem du das anvertrauen möchtest?



  3. #3
    straight outta hell
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    Man kann ich 2-3 Tage vorher bei HSS anrufen und schonmal nachfragen, wies so aussiehst. Du bist ja erst am Tag der Bescheide außer Landes. Ich würde auch drauf wetten, dass es in der Abibestenquote eh nix wird und dann ruftst du einfach vorher an, fragst nach wie es so aussieht und kannst dann entspannt wegfahren.



  4. #4
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    6.534
    Aus welchem Bundesland kommst du denn?
    In der Wartezeitquote werden ja die Teilplätze verlost, also streichen würde ich das nicht.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    hoffentlich Aachen
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    57
    Zitat Zitat von Liel Beitrag anzeigen
    Mein Bruder hatte damals eine Bevollmächtigung ausgefüllt, gibts im Internet auf zig Seiten zum downloaden, auch obwohl er keine Chancen hatte, in dem Verfahren zugelassen zu werden, einfach zur Sicherheit.
    Das geht normalerweise schon! Oder warum hast du da ein mulmiges Gefühl, hast du keinen, dem du das anvertrauen möchtest?
    Ja genau, diese Person hab ich irgendwie nicht wirklich. Und nachher fehlen vielleicht irgendwelche Unterlagen, ein kleines Detail fehlt oder geht schief und schon reicht eine Bevollmächtigung nicht aus und ich bin zichtausend Kilometer entfernt und mir sind die Hände gebunden. Das wäre ja die Hölle.. Am liebsten selbst machen, dann kann man auch 100% sicher sein im Nachhinein.
    Aber ja, ich schau mich im Internet trotzdem mal um nach dieser besagten Bevollmächtigung.



    Ich komme aus NRW.

    Teilplätze? Meinst du Teilstudienplätze? Oder das Häckchen, dass man auch an nicht genannte Orte zugelassen wird?
    Ich habe 0 WS;)



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