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  1. #1
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    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine allgemeine Frage: wenn man einen Ortsantrag stellt, beispielsweise wg. unbefristetem Arbeitsverhältnis, und all den Kram, der erforderlich ist, vorbildlich mit abschickt, steht ja in dem Kontrollblatt (online) nur: "Ortsantrag gestellt für Universität xy"
    Woher weiß man, dass der Ortsantrag auch in Kraft tritt bzw. genehmigt ist?!

    LG



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  2. #2
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Hallo, solch eine ähnliche Frage hatte ich auch (s. Wartezeitforum). Da wurde gesagt, dass erst beim Zulassungsbescheid ersichtlich wird, ob der Antrag genehmigt worden ist.

    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Um was für einen Sonderantrag handelt es sich? Beim Antrag auf die bevorzugte Verteilung an den Wunschort ist es definitiv so.
    Ob der durchgegangen ist erfährst du im Endeffekt erst bei einer Zulassung.
    Geändert von ehem-user-11022019-1151 (15.07.2015 um 21:09 Uhr) Grund: einfügen eines Zitats :)



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  3. #3
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    Boah, wie kacke ist das denn?!!



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  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Warum sollte sich jemand die Arbeit machen deinen Antrag zu überprüfen, bevor du in der ersten Stufe eine Zulassung hast?



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  5. #5
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    Stimmt schon...aber ich gebe jedes halbe Jahr immer nur die eine Uni an mit dem gestellten Ortsantrag...nachher habe ich die Wartezeit erreicht und bekomme den Wunschort doch nicht, weil evtl. etwas im Antrag fehlerhaft ist oder vielleicht fehlt.
    Und dann ist die Chance einfach vertan und man geht wieder leer aus?!



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