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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Also Herr RA (oder bald NA ?), solche Leute wie Du gibt's leider einige bei Eurer Zunft, die meinen sie könnten den Arzt vom NAW verweißen, weil er ja nix kann und bloß Blödsinn macht !

    Aber tatsächlich lagert man einen Patienten mit Verlegung der Atemwege schon mit dem Oberkörper hoch, wenngleich auch Patienten mit SHT mit leichter Oberkörperhochlagerung gelagert werden.

    Ich denke einfach, daß die Frage mal wieder ungenau formuliert ist, denn wenn die oberen Atemwege verlegt sind sollte man sie sicher zuerst freimachen und wenn die tieferen verlegt sind normalerweiße ja auch mit dem Heimlich-Handgriff oder dem Schlag zwischen die Schulterblätter den Bolus entfernen und dann sicher schon mit Oberkörper hochlagern.

    Allerdings steht im "ERSTEN" das bei Verlegung der Atemwege Oberkörperhochlagerung angezeigt ist und bei SHT Flachlagerung mit Kissen unter'm Kopf.

    Lassen wir uns überraschen, was das IMPP dazu meint, vielleicht wird die Frage ja sogar gestrichen.

    Ich habe übrigens auch SHT genommen, weil es mir bis jetzt noch logischer erscheint,... wir werden sehen.



  2. #7
    Guest
    Also Notärzte würde ich nicht vom Auto verweisen, weil die meißten absolut kompetent sind! Aber die wissen ja auch, warum sie Notarzt werden wollten!
    Ihr seid schön leicht aus der Fassung zu bringen, es sei nochmal wiederholt: überlegt doch mal ehrlich, wie fit ihr in einer Notfallsituation wirklich wärt. Da ist es mit theoretischem Gebla nicht getan. Deshalb sollte man sich frühzeitig auch praktische Fähigkeiten aneignen und nicht über so einen Schwachsinn diskutieren.
    Und Toni, dich würden sie doch erst gar nicht auf einen RTW drauflassen. Aber du hast dich gut belesen, und alle Abkürzungen gleich auswendig gelernt! Kompliment!



  3. #8
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    Habe mich gar nicht belesen , daß habe ich in einigen Notfallseminaren nebenbei mitbekommen, die ich nämlich auch besuche und die für die unkompetenten Hausärzte gemacht sind, damit sie wissen, welche Nummer sie anrufen müssen, damit von Eurer Seite kompetente Hilfe kommt !

    Sicher würden auch wir uns manchmal gern mehr mit der Praxis beschäftigen, aber bei diesem Examen ging's leider mehr um die Theorie, kannst Dir die Fragen ja mal ansehen - ob Du da mit Deiner "Praxiserfahrung" weiter kommen würdest !

    Viel Erfolg !

    Und dich würde ich auch bestimmt nicht um Erlaubnis fragen, um auf einen RTW "gelassen zu werden" !!!



  4. #9
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    Also Leute,
    bin weder Notarzt noch Rettungsassistent, aber wer glaubt, daß ein Patient mit Verlegung der oberen Atemwege in 30° Oberkörperhochlagerung gelagert werden sollte, muß mir mal bitte erklären wobei das helfen soll.
    In der Frage steht EINDEUTIG Verlegung der oberen Atemwege und nicht etwa Atemproblemen oder -beschwerden, wo eine soleche Lagerung dann auch Sinn macht.
    Ein Patient mit VERLEGUNG der oberen Atemwege ist entweder bewußtlos und seine Zunge verlegt die Atemwege oder wir haben einen Patienten mit Verlegung der oberen Atemwege durch einen Bolus.
    Mir ist in keinem der beiden Fälle klar, wo da der hochgelagerte Oberkörper hilft.

    Eindeutig ist die Situation bei einem Patienten mit SHT. Solche Patinten sollten mit um 30° erhöhtem Oberkörper gelagert werden, solange keine zwingende Kontraindikation vorliegt.

    Gruß

    Stefan




  5. #10
    Guest

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    Lieber Toni,
    ich habe dieses Examn mitgeschrieben und war bei fast keiner Frage im Zweifel. Da gab es ja wohl andere viel strittigere Fragen, als eine vom Sinn her doch so eindeutige!
    Vielleicht mußt Dich mich also doch eines Tages um Erlaubnis fragen.
    Und Stefan, dir kann ch nur voll zustimmen!



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