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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer
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    und was für ein Dienstmodell ist das?



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  2. #27
    Diamanten Mitglied
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    Ein durchaus übliches Modell bei geringer Arbeitsbelastung. 2x 12 h BDs am Wochenende, unter der Woche VZ+16h BD alles Stufe I.
    Problem ist aber, dass die Verträge juristisch so mangelhaft gestaltet sind, dass wir nicht länger als 10h (ArbZG §3, §7 (1)) arbeiten dürfen. Im Tarifvertrag ist der BD nicht geregelt und im Tarifvertrag wird nicht auf eine Betriebsvereinbarung hingewiesen. Damit ist die bestehende BV hinfällig. Und wenn es einen Tarifvertrag gibt, kann so eine Regelung auch nicht einfach so im Arbeitsvertrag aufgenommen werden, das müsste dann im Tarifvertrag stehen. Echt nicht ganz trivial.



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  3. #28
    Ldr DptoObviousResearch
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    Wenn es Dir ernst ist, dann lass euer Modell durch die Bezirksregierung(oder Gewerbeaufsichtsamt, je nach Bundesland) prüfen. Wenn es tatsächlich evident rechtswidrig sein sollte, dann ergeht die Untersagungsverfügung schnell und spätestens wenn die sofortige Vollziehung angeordnet sein sollte wird es hässlich für den Arbeitgeber.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #29
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Welcher Tarifvertrag ist den so mangelhaft?
    Die Frage ist was kommt dann als Alternative: 3 Schichtbetrieb?

    Wo steht eigentlich geschrieben, dass nach einem BD keine AZ sein darf? Solange du unter 24h Gesamtdauer und der max. Anteil AZ nicht überschritten ist, ist mir nicht klar warum das nicht zulässig sein soll.
    Zumindedtens in meinem Tarifvertrag steht aber drin max. 8h AZ in Kombination mit BD, insofern ist das schon limitiert.



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  5. #30
    Diamanten Mitglied
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    Kann sein, dass ich mich mit der Vollzeitarbeit im Anschluss an BD auch täusche. Ich glaube, dass mir das von nem MB-Anwalt mal so gesagt wurde, aber ich finde dazu nichts Definitives im ArbZG. Es sei denn es wird so ausgelegt, dass die 10h überschreitende Zeit BD sein muss. Daher formulierte ich das in meinem ersten Post als Frage. Reflex scheint das auch so zu kennen.

    Es ist ein Manteltarifvertrag (MTV) von verdi Fassung 2004!!. Wir haben also unseren Arbeitsvertrag vorliegen mit MTV und BV zum Bereitschaftsdienst (Anlehnung an Arbeitszeitregelung zum Bereitschaftsdienst an den Marburger Bund Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser).
    Im ArbZG steht, dass "In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung" abweichende Regelungen zur AZ>10h vereinbart werden können. Jetzt steht in unserem Tarifvertrag nur drin, was als BD zu verstehen ist (Aufenthalt etc.), aber nichts bzgl. der Arbeitszeiten. Auch wird kein Hinweis darauf gegeben, dass das in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung, die inhaltlich auch sehr nah am VKA Vertrag des MBs liegt, aber sie ist durch fehlenden Hinweis im MTV eben lt. Anwalt des MB nicht gültig. Wir dürften also nur so arbeiten, wie es das ArbZG vorsieht. Damit ginge dann wohl nur ein 3-Schichtsystem. Ist allerdings ne Rehaklink und 38,5h Woche.



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