- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Kann sein, dass ich mich mit der Vollzeitarbeit im Anschluss an BD auch täusche. Ich glaube, dass mir das von nem MB-Anwalt mal so gesagt wurde, aber ich finde dazu nichts Definitives im ArbZG. Es sei denn es wird so ausgelegt, dass die 10h überschreitende Zeit BD sein muss. Daher formulierte ich das in meinem ersten Post als Frage. Reflex scheint das auch so zu kennen.
Es ist ein Manteltarifvertrag (MTV) von verdi Fassung 2004!!. Wir haben also unseren Arbeitsvertrag vorliegen mit MTV und BV zum Bereitschaftsdienst (Anlehnung an Arbeitszeitregelung zum Bereitschaftsdienst an den Marburger Bund Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser).
Im ArbZG steht, dass "In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung" abweichende Regelungen zur AZ>10h vereinbart werden können. Jetzt steht in unserem Tarifvertrag nur drin, was als BD zu verstehen ist (Aufenthalt etc.), aber nichts bzgl. der Arbeitszeiten. Auch wird kein Hinweis darauf gegeben, dass das in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung, die inhaltlich auch sehr nah am VKA Vertrag des MBs liegt, aber sie ist durch fehlenden Hinweis im MTV eben lt. Anwalt des MB nicht gültig. Wir dürften also nur so arbeiten, wie es das ArbZG vorsieht. Damit ginge dann wohl nur ein 3-Schichtsystem. Ist allerdings ne Rehaklink und 38,5h Woche.