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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    @Prinzessin Amygdala: Damit bewegt sich die entsprechende Pflegekraft außerhalb des rechtlichen Rahmens und sowas kann auch mal ganz böse in die Hose gehen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
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    21.07.2010
    Ort
    RWTH Aachen
    Semester:
    1. WBJ
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    @Prinzessin Amygdala: Damit bewegt sich die entsprechende Pflegekraft außerhalb des rechtlichen Rahmens und sowas kann auch mal ganz böse in die Hose gehen.
    Das stimmt zwar, ist aber trotzdem oft gängige Praxis.



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  3. #18
    die Ruhe vor dem Sturm.. Avatar von Arrhytmicin
    Mitglied seit
    30.06.2014
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    Leipzig
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    PJ
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    531
    Ich dachte immer, dass Pflegekräfte wenn, dann nur angeordnete Bedarfsmedikation verabreichen. Aber hab ja auch keine Ahnung, bin ja eher in den "Grünen Hallen" tätig
    "Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht."



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  4. #19
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    473
    Es ist immer wieder erstaunlich, auf was für Fragen Leute hier Antworten bekommen^^



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  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
    Mitglied seit
    27.09.2006
    Ort
    Heim zu Wein und Wald
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    4.Wbj-Anästhesie
    Beiträge
    3.665
    Ich hab als Pflegeschüler mehr als einmal Bedarfsmedis verteilt oder dafür gesorgt das in der Kurve welche verschrieben wurden.

    Alles was nicht angeordnet war muss abgeklärt werden.Telefonisch kann ein Medikament verordnet werden,aber ich rate jedem sich eine Bestätigung zu holen zumindest das in die Kurve einzutragen und den Patienten zu fragen ob er das medikament kennt.

    Was anderes als Buscopan,Vomex,Novalgin sollte man keinesfalls ohne Anweisung geben. Übrigens man sollte immer den Patienten fragen ob er das Medikament kennt. Ich sollte einmal eine Antibiotikaerstgabe anhängen(war in dieser Abteilung häufig an die pflege delegiert) und als ich der Patientin sagte was ich da anhängen will:

    "Aber ich bin gegen Tazobac allergisch."

    Die aufnehmende Ärztin hatte vergessen das einzutragen -.- Der OA war nicht begeister als ich ihn in der Visite störte und fragte was ich jetzt machen soll.
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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