teaser bild
Seite 5 von 5 ErsteErste 12345
Ergebnis 21 bis 22 von 22
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
    Mitglied seit
    21.07.2010
    Ort
    RWTH Aachen
    Semester:
    1. WBJ
    Beiträge
    1.877
    Das harte Zeug sowieso nicht. Es geht ja in der Regel meist um ein Schmerzmittel, die Lutschtablette gegen Halsschmerzen oder was gegen Blähungen etc. pp. Klar, wenn ein Arzt da ist immer fragen oder hinterher telefonieren.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Figueira
    Mitglied seit
    25.01.2010
    Ort
    Sehr gerne, immer her damit!
    Semester:
    13. Wartesemester
    Beiträge
    160
    Um nochmal auf die ursprüngliche Frage des/der Threaderstellers/-in zurückzukommen. Ich denke, es war die Rede von dem Masterstudiengang "Advanced Nursing Practice".

    "Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008 zur Reform des SGB XI wurde erstmalig - vorerst in Modellvorhaben - auch in Deutschland die Möglichkeit einer erweiterten Pflegepraxis eröffnet. Danach dürfen laut § 63 Abs. 3b, 3c SGB V Pflegefachpersonen eigenverantwortlich ärztliche Tätigkeiten übernehmen und bei entsprechender Qualifikation Heilkunde ausüben. Die betrifft vor allem das Verordnen von Verbands- und Pflegehilfsmittel sowie die Anordnung inhaltlicher bzw. zeitlicher Ausgestaltung der Pflege." (Quelle: http://www.deutsches-pflegeportal.de...g-practice-anp)

    Davon wurde uns in der Ausbildung auch von einer Lehrerin begeistert erzählt. Ist aber natürlich nicht so einfach, da erst noch fünf Jahre (Bachelor und Master) studiert werden muss und das Ganze in Deutschland noch nicht etabliert ist.
    Geändert von Figueira (07.08.2015 um 12:19 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 5 von 5 ErsteErste 12345

MEDI-LEARN bei Facebook