teaser bild
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 16
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.08.2015
    Beiträge
    4

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo Leute,

    habe mich ganz neu hier angemeldet weil es mich interessieren würde wer von Euch eine Approbation
    trotz Vorstrafe erhalten hat ?

    § 3 I S.1 Nr. 2 BÄO regelt, dass die Approbation zu erteilen ist, wenn der Antragssteller „sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt“.

    Das heißt bei Vorliegen einer Straftat in der Vergangenheit führt das Zuständige Amt unter Anforderung sämtlicher verfahrensrelevanter Akten der Staatsanwaltschaft eine Prüfung durch ob eine Approbation vergeben wird. Eine persönliche Stellungnahme kann man ebenfalls abgeben.

    Beim Zuständigen Regierungspräsidium habe ich schon angefragt, hier wurde mir leider keine Auskunft
    darüber erteilt - dies müsse bei Approbationsantrag im Einzelfall entschieden werden.

    Leider hat mich das nicht weiter gebracht, da ich nun nicht weiß ob ich überhaupt Medizin studieren soll,
    immerhin habe ich schon ein paar Wartesemester gesammelt und bekomme nächstes Wintersemester einen Studienplatz...


    Vielleicht kennt Ihr jemanden, der damit Erfahrungen hat, oder habt jemanden im Bekanntenkreis dem es ähnlich erging?



    Grüße
    Geändert von SabineH. (03.01.2022 um 16:10 Uhr)



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    15.05.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    5.993
    Warst du 16 oder hast du dir die Bewährung letztes Jahr eingefangen? Das dürfte vermutlich eine große Rolle spielen. Ansonsten kann dir das vermutlich wirklich niemand sagen.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.08.2015
    Beiträge
    4
    Dieses Jahr leider! Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass Strafen auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Ja nach Schwere der Tat 5 - 10 - 15 - 20 Jahre oder gar nicht. In meinem Fall also 10 Jahre...

    Das haut aber auch nicht ganz hin wenn ich nächstes Jahr im Wintersemester anfange zu studieren...



  4. #4
    Touristin Avatar von Jauheliha
    Registriert seit
    13.04.2005
    Ort
    RE 1
    Beiträge
    4.240
    Man kann auch die vorzeitige Löschung eines Eintrags beantragen. Wegen dieser Sache einen Studienplatz nicht anzunehmen, halte ich jedenfalls für unklug, wenn du auf die Wartezeitquote angewiesen bist.
    Übrigens ist ein Eintrag ins Bundeszentralregister nicht mit einem Eintrag ins Führungszeugnis gleichzusetzen. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Im FZ werden solche Einträge viel früher (meist nach 3 Jahren) gelöscht.
    Ist aber alles im Netz nachzulesen, u.a. auf den Seiten des Bundeszentralregisters.
    Wünsche dir alles Gute



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.08.2015
    Beiträge
    4
    Danke für Eure Antworten

    Hatte mittlerweile auch Kontakt mit mehreren Regierungspräsidien. Man konnte mir zwar keine Verbindliche Aussage geben, teilte mir jedoch mit, dass es wohl auch sehr ausschlaggebend ist wie lange das Vergehen her ist und ob noch weitere Vergehen in der Zwischenzeit dazu gekommen sind. Wenn ich dann in 7-8 Jahren die Approbation beantrage und ich mir bis dahin nichts mehr zu Schulden habe kommen lassen, stehen die Chancen nicht schlecht.

    Aber noch was anderes, wie schaut es denn mit der Zulassung zu Prüfungen während des Studiums aus? Muss man da bei jeder auch ein Führungszeugnis vorlegen ?



Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook