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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Nein, es schadet keinem, wenn eine Frage rausgenommen wird, aber war die Antwort nicht so formuliert, dass es über 50% sein sollen?(hab gerade das Aufgabenheft nicht da) Und dann wird es doch schwer mit dem rausnehmen, denke ich



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  2. #7
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    "Das vom linken Ventrikel ausgeworfene Volumen beträgt mindestens 50% des enddiastolischen Ventrikelvolumens (Ejektionsfraktion)."
    Nehmen wir mal an, die Ejektionsfraktion beträgt zB 51% und <55% ist nicht mehr vollkommen physiologisch/gesund, dann kann dies mit der Aussage "beim GESUNDEN Erwachsenen" nicht mehr vereinbar sein. Korrekterweise müsste die Antwortmöglichkeit "Das vom linken Ventrikel ausgeworfene Volumen beträgt mindestens 55% des enddiastolischen Ventrikelvolumens (Ejektionsfraktion)." laut.
    Klar, leicht pedantisch ;D. Aber wenn's hilft...



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Beim Anfechten muss man immer pedantisch sein, sonst klappt es nicht. :P Also, fechte die Frage ruhig an!



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  4. #9
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    Sollen doch mindestens 55% sein, also sind mindestens 50% meiner Meinung nach pathologisch und deshalb nicht korrekt finde ich. Ist doch bescheuert die Frage. Entweder ich schreib 55% hin oder füge irgendwie hinzu, dass 50 % pathologisch sind. Sonst muss man doch auch auf jedes Mistdetail beim Impp achten.Sorry aber das macht mich gerade wütend :-P



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  5. #10
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    Mindestens 50% beinhaltet eben auch 50 - 54%.
    Wenn für einen gesunden Erwachsenen mind. 55% festgelegt sind, dann wäre die Antwort doch falsch?
    LG



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