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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi an alle,

    da wir seit Wochen auf Antwort der Ärztekammer warten, uns das Thema aber mehr als beschäftigt wollten wir fragen ob wer weiß ob ein Weiterbildungsabschnitt von 5 Monaten verloren geht, wenn man ins Berufsverbot geschickt wird. Folgendes ist der Fall ein Haus hat eine Weiterbildungsbefugnis von 24 Monaten. Nach 5 Monaten wird man ins Berufsverbot geschickt aufgrund von Schwangerschaft. 6 Monate nach der Entbindung möchte die Mutter wieder weiterarbeiten. Muss sie nun die 5 Monate ranhängen, da die ersten 5 verloren gegangen sind?
    Das ein Weiterbildungsabschnitt von 6 Monaten anerkannt wird, haben wir schon herausgefunden, aber wegen dem einen Monat nun komplett alle 5 zu verlieren, würde ich mehr als ärgerlich finden



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  2. #2
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Ohne sicher eine definitiv richtige Antwort auf deine Frage zu kennne, aber die Schwangere ist/war im Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot. Gravierender Unterschied.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ach sorry, beschäftigungsverbot natürlich ^^



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Meines Wissens dürfte da nix verloren gehen. Gerechnet wird ja die Zeit bei einem Arbeitgeber. Auf dem Zeugnis würde dann angegeben: "beschäftigt von 01.04.2015-31.03.2017, Unterbrechung aufgrund Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft sowie anschließender Elternzeit vom 01.09.2015-30.09.2016" (zum Beispiel) somit ergeben sich daraus 5 Monate vorher und 6 Monate anschließend, insgesamt also 11 Monate.
    Läuft ein Vertrag zwischenzeitig aus, ist der Arbeitgeber weder während der Schwangerschaft noch in der Elternzeit zum Verlängern verpflichtet.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Der Hintergrund der Regelung ist ja, dass man in der Weiterbildung Fortschritte macht.
    Wenn man zu oft die Stelle wechselt, ist man ja ständig mit dem Einleben beschäftigt und bekommt keine anspruchsvolleren Tätigkeiten/Fälle.
    Von demher ist das eine Unterbrechung aber nicht zwei getrennte Weiterbildungsabschnitte.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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