Hallo
Hab dazu auch nochmal eine Frage, zumal man beim Warten auf Antworten von der ÄK ja schwarz wird ...
Ich habe im April eine neue Stelle begonnen. In diesem Fach brauche ich lediglich 6 Monate, die als Weiterbildungszeit für den FA, den ich machen möchte, benötigt werden. Ende September wären diese 6 Monate ja rum. Jetzt ist Nachwuchs unterwegs und aufgrund einiger den meisten wahrscheinlich bekannter Unannehmlichkeiten während der ersten paar Wochen, war ich nun ein paar Tage krank geschrieben. Weiterhin ist es so, dass mir, trotzdem ja diese 6 Monate gleichzeitig auch als Probezeit gelten, 3 Wochen Urlaub gegeben wurden. Da das ganze wahrscheinlich aufgrund einiger Faktoren auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen wird, wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, inwiefern diese Krankheits- und Urlaubstage "nachgeholt" werden müssten. Meine Sorge ist, dass ich nach diesen 6 Monaten ein BV bekomme und dann am Ende gesagt werden würde, dass aufgrund von 3 Wochen Urlaub und 6 Tagen Krankheit nicht 6 Monate anerkannt werden können, sondern weniger. Im Grunde bin ich auch froh, dass die Zeit sich dort langsam dem Ende neigt und ich dann als nächstes in das nächste Weiterbildungsfach rutschen kann. Versteht ihr, was ich meine? Manchmal bin ich leider auch leicht umständlich in meinen Ausführungen...