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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
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    Ich habe damals bei der ÄKWL nachgefragt, als es um die Planung des zweiten Kindes ging und ich mir nicht sicher war, was die Zeit, die ich zwischen den Kindern gearbeitet hätte (die es dann doch nicht gab, weil auf die erste Elternzeit direkt das zweite BV folgte) betraf. Damals hieß es, dass es angerechnet würde, weil es ja dieselbe Klinik gewesen wäre.
    Von daher würde ich bei Dir davon ausgehen, dass es angerechnet wird, wenn Du nach der Elternzeit bei demselben AG bleibst. Wie es bei einem Wechsel aussähe, weiß ich nicht.

    Alles Gute!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #12
    Globetrotter Avatar von PM12
    Mitglied seit
    27.07.2014
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    tief im Weestööön
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    Hallo
    Hab dazu auch nochmal eine Frage, zumal man beim Warten auf Antworten von der ÄK ja schwarz wird ...
    Ich habe im April eine neue Stelle begonnen. In diesem Fach brauche ich lediglich 6 Monate, die als Weiterbildungszeit für den FA, den ich machen möchte, benötigt werden. Ende September wären diese 6 Monate ja rum. Jetzt ist Nachwuchs unterwegs und aufgrund einiger den meisten wahrscheinlich bekannter Unannehmlichkeiten während der ersten paar Wochen, war ich nun ein paar Tage krank geschrieben. Weiterhin ist es so, dass mir, trotzdem ja diese 6 Monate gleichzeitig auch als Probezeit gelten, 3 Wochen Urlaub gegeben wurden. Da das ganze wahrscheinlich aufgrund einiger Faktoren auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen wird, wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, inwiefern diese Krankheits- und Urlaubstage "nachgeholt" werden müssten. Meine Sorge ist, dass ich nach diesen 6 Monaten ein BV bekomme und dann am Ende gesagt werden würde, dass aufgrund von 3 Wochen Urlaub und 6 Tagen Krankheit nicht 6 Monate anerkannt werden können, sondern weniger. Im Grunde bin ich auch froh, dass die Zeit sich dort langsam dem Ende neigt und ich dann als nächstes in das nächste Weiterbildungsfach rutschen kann. Versteht ihr, was ich meine? Manchmal bin ich leider auch leicht umständlich in meinen Ausführungen...
    ~ "Only someone who goes his own way can't be overtaken by anyone.” ~



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  3. #13
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
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    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Nur beispielhaft:

    1.14. Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?
    Eine Unterbrechung der Weiterbildung, beispielsweise wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Er-satzdienst, wissenschaftliche Aufträge oder Krankheit, kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #14
    Globetrotter Avatar von PM12
    Mitglied seit
    27.07.2014
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    tief im Weestööön
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    117
    Oh, danke für den Hinweis. Versuche mich zwar auch immer so gut es geht zu informieren, aber manchmal sind ja auch die ein oder anderen da, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Hab ich das dann so richtig verstanden, dass die 3 Wochen Urlaub ok waren, ich die Krankheitstage dann aber nachholen und sozusagen über die 6 Monate hinaus machen müsste? Ist mir deshalb so wichtig, weil ich danach ja in einen ganz anderen Bereich wechseln möchte und wenn mir dann am Ende jemand sagt, dass es summa summarum dann nur 5 Monate und 24 Tage waren und ich mir das dann nicht anrechnen lassen kann, wäre das echt mega ärgerlich.
    ~ "Only someone who goes his own way can't be overtaken by anyone.” ~



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  5. #15
    Globetrotter Avatar von PM12
    Mitglied seit
    27.07.2014
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    tief im Weestööön
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    Ah, sorry... genau den entscheidenden Satz überlesen. Danke!!
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