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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,
    ich bin zwar schon eine ganze Weile als Arzt tätig aber bin immer noch so ganz dahinter gestiegen was rein rechtlich die Einschränkungen sind denen ich als AiW im Vergleich zum FA unterliege?

    Ich bin in einem chirurgischen Fach tätig und daher ist mir klar das ich allein/ohne FA keine komplexeren Ops durchführen darf (ist doch so oder?), aber ansonsten einen Abszess in der RTS aufmachen ist ok??
    Und wie ist das auf Station oder in konservativen Fächern im Allgemeinen, darf ich da Medikamente ansetzten ohne einen FA zu fragen (wobei es dort ja oft nicht chirurgische Probleme sind, müsste ich also immer einen Entsprechenden andere FA kontaktieren...)?

    Oder ist das ganz eher eine Grauzone?



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    "ich bin zwar schon eine ganze Weile als Arzt tätig"

    "Und wie ist das auf Station oder in konservativen Fächern im Allgemeinen, darf ich da Medikamente ansetzten ohne einen FA zu fragen"

    Verstehe ich das richtig, dass du Medikamente nur in Rücksprache mit deinem Hintergrunddienst ansetzt!? Oder wie ist die Frage gemeint?



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  3. #3
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    Selbständiges Behandeln eines Patienten geht nur als FA, oder bei Erfüllung des Facharztstandards. Solange das nicht gegeben ist, muss der Arzt durch einen FA überwacht werden. Das heißt nicht zwangsläufig, dass der FA auch tatsächlich zugegen ist (wenn z. B. die Indikation für eine medikation gestellt wird), aber grundsätzlich arbeiten die nicht-FÄ dem verantwortlichen FA zu.

    Gibt ne Menge Literatur dazu, z. B. http://www.iww.de/cb/archiv/aerztlic...-sollte-f24840

    Ist insbesondere wichtig für Abteilungsleiter, die sicherstellen müssen, dass ein FA ständig bereitsteht um die nicht-FÄ zu überwachen.



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  4. #4
    Vet-In-Progress Avatar von JazzKo
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    Ja aber der AiW rennt doch nicht permanent zu seinem Supervisor und fragt für jeden Behandlungsschritt nach, oder? (Klar theoretisch schon..)

    Wie kann man sich das vorstellen. Da bin ich Patient und der Arzt untersucht mich und rennt dann weg um sich sein "OK" zu holen und kommt dann wieder und behandelt mich erst?
    Mein Hund ist als Hund eine Katastrophe,
    aber als Mensch unersätzlich.
    Johannes Rau



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von GOMER Beitrag anzeigen
    Selbständiges Behandeln eines Patienten geht nur als FA, oder bei Erfüllung des Facharztstandards. Solange das nicht gegeben ist, muss der Arzt durch einen FA überwacht werden. Das heißt nicht zwangsläufig, dass der FA auch tatsächlich zugegen ist (wenn z. B. die Indikation für eine medikation gestellt wird), aber grundsätzlich arbeiten die nicht-FÄ dem verantwortlichen FA zu.

    Gibt ne Menge Literatur dazu, z. B. http://www.iww.de/cb/archiv/aerztlic...-sollte-f24840

    Ist insbesondere wichtig für Abteilungsleiter, die sicherstellen müssen, dass ein FA ständig bereitsteht um die nicht-FÄ zu überwachen.
    Interessant, also Berufsanfänger müsste man eigentlich ständig überwacht werden und GAR NICHTS selbst entscheiden. Ist natürlich ganz anders in der Realität, im Grunde ist das aber ein Spiel mit dem Feuer oder?

    Wenn es z.B. wirklich mal geklagt wird und es kommt raus das ein Berufsanfänger einige Sachen selber entschieden hat im fehlgeschlagenen Behadlungsprozess dürfte es Schwierigkeiten geben (Umkehr der Beweislast). Wenn ich jemanden in der Notfallaufnahme nach hause schicke (mach ich ständig..) gehe ich eigentlich immer ein großes Risiko ein, die Beiweislast liegt immer bei mir wenn doch mal was schief geht.

    Interessant wäre für mich ab wann man nicht mehr als Berufsanfänger gilt sondern einen der Facharztstandard zu gesprochen wird.



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