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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Jap- Antrag auf Befreiung gestellt- über den Antrag wird erst nach Clearing entschieden.
    Das können sie ja gerne machen. Aber was soll sich denn für Dich ändern?
    Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
    Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Auch alles gut!
    I'm a very stable genius!



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das ist ja genau das, was ich an diesem "scheinselbständig"-Hickhack einfach nicht verstehe. Angestellter Arzt: Andere Baustelle. Selbständiger Arzt: Ganz andere Baustelle. Beides: NICHT DRV!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
    Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Auch alles gut!
    Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
    Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Für den Arzt alles gut! Für die Klinik nicht alles gut, da sie den AG-Anteil an die Ärztevesorgung abführen muss. Kliniken haben Angst. Viele stellen nur noch als Arbeitnehmer ein, neulich gesehen: Bereitschaftsdienst am 26.09.2015 im Rahmen einer kurzfristigen Festanstellung!



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