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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    leuts ich habe folgendes problem...es wurden am zweitentag 2 fragen gestrichen bei denen ich ne richtige lösung gehabt hätte...nun bin ich genau 2 punkte unter die bestehensgrenze gerutscht ....wie funzt eigentlich das mit dem nachteilsausgleich...tritt das hier auch in kraft oder muss ich mich jetzt mit einer 5 zufriedengeben????? HIIIIIIIIILLLLLLLLLFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEEEE

    jo liebes medi-learn team helft mir mal erklärt mir das mal


    greets



  2. #2
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    es sind ja sogar drei die mir gestrichen worden die ich richtig gehabt hätte...somit wäre ich mit allen 3 bei 169 punkten aber wie läuft das nun mit der nachteilsberechnung kann mir mal einer ne beispielrechnung zeigen hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiillllllllllllllllllllllffffff fffffffeeeeeeee

    greets



  3. #3
    Medi-Learn Repetitorien Avatar von MEDI-LEARN
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    Hallo,

    der Nachteilsausgleich wurde in Deinem Fall sehr wahrscheinlich schon berücksichtigt.

    Das ganze funktioniert so:

    Der Schnitt der Referenzgruppe liegt bei 214,9 Punkte.
    Entsprechend der Gleitklausel werden zur Festelegung der Bestehensgrenze hiervon 22% abgezogen.
    214,9 abzgl. 22% (also 47,278 Punkte) ergibt das: 167,62
    Dieser Wert wird immer zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet.
    (übrigens, es wir schon ab 167,000001 auf 168 aufgerundet!)
    Also ergibt sich eine Bestehensgrenze in Höhe von 168 Punkten.

    Und nun Zum Nachteilsausgleich:

    Angenommen bei einer Frage wurde die Lösung A und B als richtig bewertet und die Frage wurde daher herausgenommen.

    Ein Kandidat hat 167 Punkte und außerdem bei dieser Frage A gekreutzt.

    Damit wird ihm der Punkte gutgeschrieben!
    Er hat 168 Punkte und hofft zunächst, dass er bestanden hat.

    Jetzt hätten aber 49 % der Referenzgruppe die Frage ebenfalls richtig, wenn sie gewertet worden wäre.

    Damit hebt sich der Durchschnitt der Referenzgruppe auf
    215,39 Punkte. Hiervon 22 % abgezogen (47,3858 Punkte) ergibt 168,0042 Punkte.
    Dies zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet ergibt 169 Punkte.

    Damit hat unser Kandidat zwar einen Punkt mehr, aber die Bestehensgrenze hat sich für diesen Fall auch um einen Punkt verschoben.

    Wenn nur 40 % der Referenzgruppe die Frage richtig gehabt hätten, wäre unserem Kandidaten die Frage gutgeschrieben worden und die Bestehensgrenze hätte sich nicht verschoben, damit hätte er über den Nachteilsausgleich das Examen bestanden.

    214,9 +0,4= 215,3
    215,3 - 22% (47,366)= 167,934 ergibt aufgerundet 168!

    Es hängt also alles von Nachkommastellen der Druchschnittlichen Punktzahl der Referenzgruppe und der Itemstatistik der herausgenommen Frage ab.

    Alles recht kompliziert, aber Ihr könnt Euch ziemlich sicher sein, dass diese Berechnung bereits für jeden einzelnen Fall schon durchgeführt wurde.
    Wenn nichts weiter im Bescheid steht, könnt Ihr davon ausgehen, dass auch der Nachteilsausgleich keine Verbesserung gebracht hat.

    Sollte das Examen über den Nachteilsausgleich bestanden sein, so ist dies in den Ergebnismitteilungen entsprechend vermerkt.

    Es gibt also auch z.Zt. immer noch einige Kandidaten, die trotz Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse leider immer noch nicht wissen, ob es gereicht hat.

    Wir drücken die Daumen!

    MEDI-LEARN
    Geändert von MEDI-LEARN (30.08.2001 um 14:36 Uhr)



  4. #4
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    oh ja ok danke ich werde mal alles in ruhe berechnen...mal gucken was im bescheid steht....

    danke nochmal




  5. #5
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    so jetzt hab ich auch nochmal nachgesehen...also ich habe 166 punkte ohne herausgenommene fragen. und habe alle 4 herausgenommenen richtig! was ist jetzt zu erwarten??

    ich bin so fertig ich kann nicht mehr rechnen und auch nicht mehr nachdenken....
    HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE


    danke

    greets



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