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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    10.912
    Hallo,

    mich hätte mal interessiert, welche Todesart ihr hier bescheinigt hättet:

    Patient mit Z.n. Larynx-Ca vor Jahren, seither mit plast. Tracheotomie lebend. Jetzt aktuell (im Verlauf der letzten 7 Monate) V.a. Rezidiv, PE, R1-Resektion, erneutes Frührezidiv. Bei Schluckstörungen erfolgt die Anlage einer PEG. Im stationären Aufenthalt kommt es hierbei zu einem hämorrhagischen Schock bei OGI-Blutung im Bereich der Eintrittsstelle der PEG.
    Patient wird nach Hause entlassen, 2 Wochen später findet die Ehefrau den Patienten nach dem Einkaufen mit massiver Hämatemesis tot auf dem Boden liegend. Der Notarzt kann vor Ort zwischen zB einer Tumorarrosionsblutung oder einer erneuten Blutung aus der PEG nicht unterscheiden. Die Krankengeschichte der jpngeren Vergangenheit inklusive der PEG-Blutung mit hämorrhagischem Schock ist durch abgeheftete Arztbriefe bis wenige Tage vor dem Eregnis gut nachvollziehbar.

    Dazu die entsprechende Formulierung aus der Todesbescheinigung NRW:
    "Gib es Anhaltspunkte für äußere Einwirkungen, die den Tod zur Folge hatten?"
    Antwortmöglichkeiten:

    nein -> wenn nein, "natürlich" oder "ungeklärt, ob natürlich oder nichtnatürlich"
    ja

    mit der entsprechenden Möglichkeit, weitere Angaben im vertraulichen Teil zu tätigen.

    Das natürlich in dieser Situation als Notarzt erstmal ausscheidet halte ich für relativ unstrittig. Ich habe mich gefragt, ob nein/ungeklärt oder ja anzukreuzen ist.
    Ich habe mich letztlich für "ja" entscheiden, da eine OP mit schwerer Blutungskomplikation vorausgegangen ist und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dies erneut der Fall gewesen ist (wenngleich natürlich vor Ort nicht zu sichern). Die Frage lautet ja auch nicht, ob eine "schuldhafte" äußere Einwirkung da war, sondern ob überhaupt eine.

    Jetzt mag man früher in der Argumentationskette ansetzen und sagen, die Grunderkrankung hat eine Behandlung notwendig gemacht, die dann schicksalhaft eine Komplikation zur Folge hatte, die ursächlich für den Tod ist, und das sogar als natürlichen Tod ansehen, aber darauf konnte ich mich eher nicht festlegen.

    Ein Todesursachenermittlungsverfahren gibt es ohnehin, stellt sich die Frage ob die Entscheidung "ungeklärt" oder "ja" aus kriminalistischer/juristischer Sicht überhaupt einen Unterschied macht.

    Ich habe dazu nochmal hier nachgelesen, abe rletztlich viel schlauer bin ich danach auch nicht.

    Was seht ihr das?



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Ich hätte ungeklärt angekreuzt, denn wie Du schon geschrieben hast, weiß ja keiner, wo die Blutung jetzt herkam.
    Eigentlich ist es aber völlig wurscht, die Konsequenzen sind eh dieselben, von daher tät ich das abhaken.



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  3. #3
    the day after
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    Ich hätte ebenfalls ungeklärt angekreuzt.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Jetzt ist es ja einfach, eine Meinung zu haben, da wir nicht in der Verantwortung stehen. Aber ich würde "natürlich" angeben. Dem Geschehen liegt ja ursprünglich kein Unfall, sondern eine Erkrankung zugrunde. Und sowohl die Erkrankung, als auch eine ähnliche Komplikation, wie die, die jetzt wohl todesursächlich war, sind durch Arztbriefe dokumentiert. Nach dem, wie Du es hier beschreibst, halte ich eine Tötung durch Angehörige für äußerst unwahrscheinlich.
    Also: natürlicher Tod.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    30.06.2014
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    150
    Letztendlich ist der Patient an Komplikationen seiner Grunderkrankung gestorben. Was in welcher genauen Kausalität zusammengespielt hat, ist doch eigentlich unerheblich, solange man nicht davon ausgehen muss, dass die werte Gattin schneller ans Erbe kommen wollte und nachgeholfen hat. Ok, etwas einfach und nicht korrekt gedacht



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