Unsere Rechtsmediziner haben uns intensivster Gehirnwäsche unterzogen, in solchen Fällen definitiv keinen natürlichen Tod zu bescheinigen; eben wegen bestehender Argumentationskette.
Wenn Hinweise bestehen, dass eben nicht die (natürliche) Grunderkrankung, sondern jegliche Art von Manipulation (ob indiziert, kompliziert, komplikationsfrei, verpfuscht, zwanzig Jahre her oder am anderen Körperende) todesursächlich sein könnte - in diesem Fall auf jeden Fall gegeben - dann handelt es sich nicht um eine geklärte Todesursache. Die Möglichkeit, sogar bei der verhaltenen Frage nach "Anhaltspunkten für äußere Einwirkungen" auch "ungeklärt" ankreuzen zu dürfen kommt sicherlich auch nicht von ungefähr.