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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    @Miss_H: Jein. In NRW gibt es keine vorläufigen Totenscheine. Dafür ist laut Bestattungsgesetz NRW allerdings der Notarzt der Einzige, der nicht zur unmittelbaren Leichenschau verpflichtet ist. In der Regel mache ich das trotzdem und bleibe dabei einsatzbereit, in 99% aller Fälle sind die Formular vor einer Neualarmierung fertig. Wenn ich nicht weiss, woran der Patient gestorben ist, dann schreibe ich halt als Todesursache "unbekannt" und Todesart "ungeklärt"; ob dann ein erweitertes Ermittlungsinteresse besteht muss dann die entsprechende Behörde entscheiden.

    @Brutus: Einen zeitlichen Cut gibt es nicht. Es wird als Beispiel ja sogar nach Spätfolgen nach Unfall für einen nichtnatürlichen Tod gefragt. Das verlinkte Papier in meinem ersten Beitrag nennt als Beispiel zB: SHT in der Kindheit, konsekutiv symptomatische Epilepsie, im Status epilepticus als Erwachsener Jahrzehnte später gestorben. Laut diesem Paper eindeutig Unfalltod.
    Und es gibt ja auch andere typische Verläufe, wie zB Sturz, SHF, 2 Wochen später Pneumonie, Lungenembolie oder weiss der Geier was noch, woran man sterben kann. Auch das wäre in der Kausalkette dann ein Unfalltod.

    Ob das alles SINNVOLL ist, das kann man sicher diskutieren, aber diese Fälle sind recht eindeutig.

    Im o.g. Beispiel ging es mir halt drum, ob eine im Rahmen der Grunderkrankung indizierte OP mit schicksalhaft tödlicher Komplikation - auch mit zeitlichem Verzug - als "äußerer Einfluss" zu werten ist oder nicht.



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  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Wir haben auch keine vorläufigen Totenscheine. Aber es gibt die Möglichekeit, das Ding nur teilweise auszufüllen- z.B. bei Folgealarmierung.
    Rein praktisch funktioniert das aber wirklich nur bei Folgeeinsatz.
    Bin jetzt auch dazu über gegangen "unbekannt" bei der unmittelbaren Ursache anzugeben, wenn ich es wirklich nicht weiss. Und wenn wir die Pol brauchen in die Epikrise den Hinweis auf den Bericht der TOG.

    Ist Selbstmord eigentlich per Definition nicht natürlich? Ich hatte bisher noch keinen ohne Polizei. Aber da finde ich es auch schwer auf den ersten Blick zu sagen ob es Mord oder Selbstmord war.
    Naja- andererseits ist es auch nicht schwer einen multimorbiden Patienten um die Ecke zu bringen ohne dass es auffällt, wenn man sich nicht allzu dämlich anstellt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wir haben auch keine vorläufigen Totenscheine. Aber es gibt die Möglichekeit, das Ding nur teilweise auszufüllen- z.B. bei Folgealarmierung.
    Rein praktisch funktioniert das aber wirklich nur bei Folgeeinsatz.
    Bin jetzt auch dazu über gegangen "unbekannt" bei der unmittelbaren Ursache anzugeben, wenn ich es wirklich nicht weiss. Und wenn wir die Pol brauchen in die Epikrise den Hinweis auf den Bericht der TOG.

    Ist Selbstmord eigentlich per Definition nicht natürlich? Ich hatte bisher noch keinen ohne Polizei. Aber da finde ich es auch schwer auf den ersten Blick zu sagen ob es Mord oder Selbstmord war.
    Naja- andererseits ist es auch nicht schwer einen multimorbiden Patienten um die Ecke zu bringen ohne dass es auffällt, wenn man sich nicht allzu dämlich anstellt.
    Selbstmord ist nicht-natürlich. (Haben unsere Rechtsmediziner damals gesagt. Hat vermutlich irgendein Urteil/Gesetz mal so festgelegt.)
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #24
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Im o.g. Beispiel ging es mir halt drum, ob eine im Rahmen der Grunderkrankung indizierte OP mit schicksalhaft tödlicher Komplikation - auch mit zeitlichem Verzug - als "äußerer Einfluss" zu werten ist oder nicht.
    Dann würdest Du auch beim rupturierten BAA, das im Rahmen der OP verstirbt, eine ungeklärte / unnatürliche Todesursache annehmen?
    I'm a very stable genius!



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  5. #25
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    OA
    Beiträge
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    Nein, denn da habe ich die Ruptur als Auslöser für das Versterben schon vor Beginn irgendeiner OP. Wenn aber ein Patient nicht im Rahmen seiner Grunderkrankung, sondern durch eine Komplikation eines operativen Eingriffes stirbt... also wenn das Elektiv-BAA beispielsweise durch eine postoperative Ruptur der GEfäßprothese verstirbt... dann wäre das durchaus interessant, wie der Gesetzgeber es da gedacht hat.



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