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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
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    DAnke für die Infos.
    @Heuschrecke: Kannst du mal rausfinden wie das so ist, wenn man mit deutscher Zusatzbezeichnung kommt? Also ob die anerkannt wird?
    Also bei mir ist das nichts konkretes, aber ich bin dabei Informationen am sammeln ob die Option besteht, evtl. in anderen Ländern als Notarzt tätig zu sein, falls die nette Bürokratie in Deutschland mir das arbeiten hier unmöglich macht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    17.07.2004
    Ort
    8037
    Semester:
    Endspurt zu... äh ja... zu...
    Beiträge
    11.799
    @ Heuschrecke: magst Du mir per PN verraten, wo Du arbeitest?
    In meinem Kanton läuft es anders. Da ich aber nimmer Anästhesie mache, weiß ich es gar nicht so genau... könnte aber bei echten Interesse jemanden fragen. Das sowohl im Kanton Zürich als wohl Stick im Argau.
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Heuschrecke
    Mitglied seit
    04.03.2013
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    75
    Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin wird anerkannt, wenn du die Anforderungen, die hier gelten, nachweisen kannst. Also deutscher Notarztkurs, deutscher ACLS etc...
    Unser Oberarzt ist in Deutschland als Leitender Notarzt unterwegs, und hat die Anerkennung nur mit n bisschen moooogeln gekriegt (Bestätigung vom Chef für Intensiv und Notfalltätigkeit, die er notabene als Oberarzt leitet---- Perverses System)

    http://www.sgnor.ch/faehigkeitsauswe...notarzt-sgnor/


    WackenDoc: und ich habe schon lange den umgekehrten Weg im Sinne, in Deutschand meinen Notarzt SGNOR anerkennen (habe den deutschen 10-tägigen Notarztkurs gemacht) und ne Wache zu suchen... In der Schweiz ist es (noch) nicht üblich, als Notarzt an einer Wache angestellt zu sein, die Dienste sind fast immer mit der täglichen Arbeit gekoppelt



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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Sollte wohl nicht das Problem sein das Notarzt SGNOR in Deutschland anerkennen zu lassen. Das ist ja sogar umfangreicher.
    Hier ist das Problem halt ne feste Wache zu finden,meist läuft das über die Honorarverträge und an den "guten" Wachen sind die Schichten weit im Voraus vergeben oder man wird gar nicht mehr in den Pool aufgenommen.
    Von meinem Problem mit der DRV hast sicher schon gelesen- für die gelten alle nicht angestellten Notärzte als scheinselbständig was die ständige Gefahr bedeutet, dass ein Auftraggeber einen nicht mehr haben will.
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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Heuschrecke
    Mitglied seit
    04.03.2013
    Beiträge
    75
    Ich habs etwas mitgelesen, aber ich verstehe die Politik dahinter nicht, weil bei uns die Verträge ganz anders laufen...
    Ich wurde angefragt im MeckPomm Raum Greifswald, aber damals hatte ich den Fähigkeitsausweis noch nicht...
    Habe im Sommer den Notarztkurs bei NAW Berlin gemacht und fand ihn super, anders als unser 4-tägiger Pseudokurs



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