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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich durchsuche gerade die Studienordnung der LMU/TU München.

    Ich bin Heilpraktikerin (Praxis für Neurofeedbacktherapie), Rettungssanitäterin und habe die Begabtenprüfung in Medizin zur Erlangung der Hochschulreife mit 1,1 gemacht. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich mich in München in Medizin immatrikulieren und neben Kinderwunsch und laufendem Praxisbetrieb in Teilzeit das Studium absolvieren kann.

    Das bedeutet, ich würde nur so viele scheinpflichtigen Versanstaltungen pro Semester belegen, wie ich zeitlich schaffen kann. Im dritten Semester hole ich dann z.B alle Veranstaltungen aus dem ersten Semester nach. Damit würde sich das Studium auf mindestens 13 Jahre strecken. Dann wären aber die Kinder aus dem gröbsten raus und ich hätte Zeit für das praktische Jahr.

    Meine Frage: Wird man automatisch zu scheinpflichtigen Veranstaltungen angemeldet und muss dort erscheinen? Oder kann ich das Studium wirklich strecken, indem ich mich einfach nur für 50% der Veranstaltungen eintrage? Gibt es eine Zeit, wann ich defintiv bestimmte Versanstaltungen belegt haben muss um nicht Zwangsexmatrikuliert zu werden? "Durchgefallen" gilt doch nur bei nicht Anwesenheit sobald ich mich angemeldet habe, oder?

    Danke schonmal für die Hilfe. Ich werde aus der Studienordnung nicht ganz schlau

    Liebe Grüße
    Bine



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Prinzipiell (v.a. mit "Kind" als Entschuldigungsgrund) sind sie an der LMU schon sehr kulant, was das wieder austragen aus Kursen angeht. Von einer Frist bis wann du gewisse Veranstaltungen abgeschlossen haben musst, weiß ich jetzt nichts, nur wenn du schon mal eine Prüfung mitgeschrieben hast und durchgefallen bist, musst du dieses Fach glaube innerhalb von 3 Semestern oder so bestehen.
    Am besten rufst du einfach im Dekanat mal an. Wenn sie rangehen, sind sie meistens ganz nett ;)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die Antwort. Ich habe folgenden Link gefunden um sich von scheinpflichtigen Veranstaltungen noch vor Semesterbeginn ohne Gründe abmelden zu können:

    http://www.mecum-online.de/de/faq/ku...ung/index.html

    Bedeutet das, man wird automatisch von der Uni für die Veranstaltungen die für das Semester vorgesehen sind angemeldet? Dann müsste ich für jeden Kurs den ich nicht besuchen kann, einen Antrag schreiben und wenn dieser nicht genehmigt wird, habe ich drei Semster Zeit die entsprechende Veranstaltung zu besuchen und mit Prüfung abzuschließen. Ansonsten bin ich draußen, oder?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Bine200 Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, man wird automatisch von der Uni für die Veranstaltungen die für das Semester vorgesehen sind angemeldet?
    Ja, es gibt fast keine Wahlmöglichkeiten.

    Zitat Zitat von Bine200 Beitrag anzeigen
    Dann müsste ich für jeden Kurs den ich nicht besuchen kann, einen Antrag schreiben und wenn dieser nicht genehmigt wird, habe ich drei Semster Zeit die entsprechende Veranstaltung zu besuchen und mit Prüfung abzuschließen. Ansonsten bin ich draußen, oder?
    Weiß jetzt nicht, wie du auf die drei Semester kommst, aber in der Vorklinik gibt es die Veranstaltungen nur im jeweiligen Winter- oder Sommersemester, d. h. die nächste Teilnahmemöglichkeit wäre zwei oder dann halt vier Semester später.



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  5. #5
    Gold Mitglied
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    Ich bin mir sehr sicher, dass man prinzipiell bis in alle Ewigkeit Zeit hat, eine Klausur zu bestehen - in der Vorklinik auf jeden Fall, die Klinik hab ich an der TU gemacht und habe auch da nie von einer solchen Regelung gehört... Sicherheitshalber kannst du ja nochmal im Dekanat nachfragen.
    Man muss nur aufpassen, dass man automatisch auch zu allen Klausuren und Nachklausuren angemeldet wird und als durchgefallen gilt, wenn man nicht antritt. In einigen Fächern kann man sich ohne Angabe von Gründen abmelden, einige verlangen wohl ein ärztliches Attest. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit entsprechender Absprache beim Dekanat ein Problem wäre.

    Ich würde an deiner Stelle vorher anfragen, ob ein Teilzeit-Konzept möglich wäre, denn für jede einzelne Veranstaltung einen Antrag stellen und um dessen Genehmigung bangen zu müssen, stelle ich mir anstrengend und unübersichtlich vor.

    Viel Erfolg!



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