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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Musste mich leider erstmals am Tag eines geplanten Dienstes krank melden.
    Es betrifft einen Freitag, dieser fällt stundenmäßig weniger ins Gewicht weil man erst nachmittags kommt und bis zum morgen durcharbeitet (ab Mitternacht Bereitschaftsdienst) und einen Samstag, welcher normalerweise ausbezahlt wird (auch hier ab Mitternacht als Bereitschaftsdienst falls das eine Rolle spielt).
    Kurz nach meiner Krankmeldung bekam ich eine Mail "Diensttausch genehmigt".

    Meine Frage jetzt: kriege ich diese beiden Dienste bezahlt?



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  2. #2
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    Hast du den Dienst getauscht oder bist du "nur" krank & jemand anders macht den Dienst?
    Nein du bekommst den Dienst nicht bezahlt. Wenn Regelarbeitszeit in eurem Dienstmodell enthalten ist aber Krankenlohnaufschlag für die Tage mit Regel-AZ.



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    Du bekommst die Stunden bezahlt, die du ursprünglich im Dienstplan gestanden hättest. D.h. wenn du Dienst gehabt hättest, dann bekommst du auch den Dienst bezahlt. Meldest du dich hingegen an einem Tag mit Freizeitausgleich krank, dann wird dir für den Tag auch Freizeitausgleich gewährt. Anders ist es bei Urlaub: Wirst du innerhalb deines Urlaubs krank, dann werden dir die entsprechenden Tage nicht von deinem Jahresurlaub abgezogen, sondern du kannst sie erneut als Urlaubstage nutzen.

    Wenn das bei dir jetzt tatsächlich als "Diensttausch" im Plan vermerkt wird, dann versucht dich dein Arbeitgeber dich zu hintergehen. Im Detail kann dir da aber sicher deine Gewerkschaft weiterhelfen.



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    Nee, ich habe nicht getauscht, ich habe mich einfach krank gemeldet und jemand anderes macht den Dienst.

    Vermutlich bezeichnet das Diensplanprogramm einfach jede Änderung als Tausch und verschickt automatisch entsprechende Mails.
    Muss wohl 2 Monate warten, ob ich es bezahlt kriege...eure Antworten widersprechen sich ja auch.

    Den 2. Satz von Firebird verstehe ich leider nicht.



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Du bekommst die Stunden bezahlt, die du ursprünglich im Dienstplan gestanden hättest. D.h. wenn du Dienst gehabt hättest, dann bekommst du auch den Dienst bezahlt.
    Das ist falsch (siehe unten).

    Nach meinem Kenntnisstand bekommst du für Tage an denen du krank warst und normale Arbeitszeit enthalten war den Krankenlohnaufschlag. An Tagen an denen du nur Bereitschaftsdienst, Rufdienst, FZA oder geplante Überstunden hast bekommst du nichts.

    Hab gerade auch den zugehörigen Gesetzestext gefunden (siehe hier), inbesondere §4 Abs 1a --> "Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen."

    Du hast keine Leistung gebracht die über deine durchschnittliche normale Belastung hinaus geht, insofern auch keine Bezahlung. Nach den MB Tarifverträgen aber der Krankenlohnaufschlag der dich dafür kompensieren soll.



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