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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,


    bitte entschuldigt die (blöde) Frage aber ist es in Deutschland möglich sowohl den Facharzt für Innere Medizin, als auch den FA für Kardiologie "in einem" zu machen, sprich innerhalb dieser 72 Monate? Oder läuft das getrennt voneinander und es werden Teile des jeweils zuvor gemachten FA angerechnet?
    Ich frage mit dem Hintergrund, dass ich zwar in Deutschland studiere aber aus Österreich komme und es dort keinen FA für Kardiologie gibt und ich mir, wenn ich später "nur" den FA für Kardiologie in Deutschland mache, den Weg eventuell irgendwann nach Österreich zurückzugehen damit versperren würde.

    Danke für eine hilfreiche Antwort im Voraus.



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    In Bayern zumindest ist es so, dass man dann 5 + 3 Jahre braucht, dauert also länger, wenn man beides will.
    Weiterbildungsordnung: "Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen aus 13.1 und 13.2 erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre"

    Das steht eigentlich ziemlich genau in der Weiterbildungsordnung drin, einfach mal bei deinem Bundesland nachsehen oder im Zweifel mal bei der zuständigen Landes-Ärztekammer anrufen, die können sicher auch nochmal weiterhelfen (ggf. auch bzgl. einer potentiellen Anerkennung in Österreich bei einer österreichischen Stelle erkundigen).



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    214
    das ist ja alles komplizierter als gedacht!

    hab mich auch schon mit der Weiterbildungsordnung (Bayern) für Innere Medizin beschäftigt.
    Bin bis jetzt davon ausgegangen, dass es nur so lange (8 Jahre dauert), wenn man z.B. Facharzt für Innere Medizin und Angiologie plus Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie macht.
    Aber, dass dies auch für Facharzt für Innere Medizin plus Facharzt für z.B. Innere Medizin + Kardiologie gilt, hab ich wohl nicht ganz aufgenommen.

    Oder gibt es doch eine Regelung, dass man sich kardiologische Zeiten aus dem Facharzt für Innere Medizin anrechnen lassen kann?

    Was mich dann noch zu den weiteren grundlegenden Fragen bringt:

    1. die stationäre Basisweiterbildung (36 Monate)
    Gibt es dafür noch irgendwelche Vorgaben, außer, dass man es in einem Krankenhaus mit der Weiterbildungsermächtigung für die stationäre Basisweiterbildung macht?
    Ist dafür festgelegt, welche Bereiche(Kardiologie, Gastroenterologie, Angiologie usw.) man, wie lange durchlaufen muss?

    2. weitere Zeit:

    "24 Monate stationäre Weiterbildung in Innerer Medizin, davon
    − 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

    oder

    24 Monate stationäre Weiterbildung in den Facharztkompetenzen
    13.1 und/oder 13.2 in mindestens 2 verschiedenen Facharztkompetenzen,
    davon
    − 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können"

    Welche zeitliche Aufteilung der beiden Facharztkompetenzen ist da möglich?

    3. Und irgendwo hier im Forum hab ich schon mal gelesen, dass es eine Mindestzeit gibt, die man beim gleichen Arbeitgeber leisten muss, damit es für die Weiterbildung anerkannt wird.
    Leider finde ich dazu jetzt nichts mehr.
    6 Monate?



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    31.01.2006
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    2.798
    Zitat Zitat von rhythm Beitrag anzeigen
    aus Österreich komme und es dort keinen FA für Kardiologie gibt
    Wie bitte?!

    8. Abschnitt

    Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie

    A. Definition des Aufgabengebiets


    Das Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie umfasst neben der gesamten Inneren Medizin die Prävention, die klinische, nichtinvasive und invasive Diagnostik, die konservative und interventionelle Behandlung sowie die Rehabilitation von Erkrankungen des Herzens und der großen Gefäße unter besonderer Berücksichtigung von Risikofaktoren, kausalen Faktoren und Folgen.

    B. Mindestdauer der Ausbildung

    1. 9 Monate Basisausbildung

    2. 27 Monate Sonderfach–Grundausbildung

    3. 36 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in ein Modul Innere Medizin und Kardiologie sowie ein wissenschaftliches Modul, wobei sich das Modul Innere Medizin und Kardiologie auf zumindest 27 Monate verkürzt, sofern das wissenschaftliche Modul absolviert wird.
    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=20009186



    Zitat Zitat von Ines-Lucia Beitrag anzeigen
    das ist ja alles komplizierter als gedacht!

    hab mich auch schon mit der Weiterbildungsordnung (Bayern) für Innere Medizin beschäftigt.
    Bin bis jetzt davon ausgegangen, dass es nur so lange (8 Jahre dauert), wenn man z.B. Facharzt für Innere Medizin und Angiologie plus Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie macht.
    Aber, dass dies auch für Facharzt für Innere Medizin plus Facharzt für z.B. Innere Medizin + Kardiologie gilt, hab ich wohl nicht ganz aufgenommen.

    Oder gibt es doch eine Regelung, dass man sich kardiologische Zeiten aus dem Facharzt für Innere Medizin anrechnen lassen kann?
    Vom FA für Kardiologie kann man sich die 36 Monate Basisweiterbildung "anrechnen" lassen, so dass noch die 24 Monate stationäre Weiterbildung in Innere Medizin oder mind. 2 Schwerpunktgebieten nachgewiesen werden müssen.

    Vom FA für Innere kann man sich die 36 Monate Basisweiterbildung "anrechnen" lassen, so dass noch die 36 Monate stationäre Weiterbildung in Kardiologie nachgewiesen werden müssen.

    In beiden Fällen kommt man auf die vorgeschriebene Mindestzeit von 8 Jahren für den Doppel-Facharzt Innere + Kardiologie.


    Zitat Zitat von Ines-Lucia Beitrag anzeigen
    3. Und irgendwo hier im Forum hab ich schon mal gelesen, dass es eine Mindestzeit gibt, die man beim gleichen Arbeitgeber leisten muss, damit es für die Weiterbildung anerkannt wird.
    Leider finde ich dazu jetzt nichts mehr.
    6 Monate?
    Das steht auch in der WBO:
    "Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist. "



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    10.644
    Vielleicht rührt die ganze Verwirrung einzig und allein daher dass das, was der Normalmensch als "FA Kardiologie" bezeichnen würde, in Wahrheit "FA Innere Medizin und Kardiologie" heißt? Und zwar in beiden Staaten?



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