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  1. #61
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    ich glaube, wir sind hier meinungstechnisch näher beieinander, als es die diskussion vermuten lassen würde.
    endo ohne kofferdam ist einfach nicht mehr zeitgemäß. bei uns im notdienst wird das allerdings nie mit kofferdam gemacht, sondern zahn auf, feile reingesteckt, ledermix rein, cavit drauf und nach hause geschickt, mit der bitte, die wk doch beim hauszahnarzt machen zu lassen. kann mir aber gut vorstellen, dass eine beträchtliche zahl derer, die dann am nächsten tag keine schmerzen mehr haben, es einfach sein lassen. und dann haben zahnärzte wie smanpodg die patienten auf dem stuhl und dann kann ich seine wut verstehen.

    das mit dem zähne-offen-lassen habe ich glücklicherweise noch nie gesehen. gilt ja berechtigerweise auch als todsünde. einzige ausnahme, die ich gehört habe, ist, wenn es so stark aus dem kanal eitert oder blutet, dass man es nicht gestoppt bekommt. schon mal jemand von euch erlebt?

    bei der kariesdiagnostik bin ich auch bei dir. zumindest bei den seitenzähnen gehört ein röntgenbild dazu.

    ich bin mittlerweile großer fan von kofferdam und würde generell bei jedem patienten, wo es indiziert ist, kofferdam anlegen wollen. abgesehen von der erstinvestition von einer zange und ein paar klammern hat man dann später doch nur noch die kosten für ein stück gummi, die können doch nicht so hoch sein. und mit einer assistenz und der richtigen technik dauert kofferdam nun wirklich nicht so lange. und dafür hat man eben eine bessere qualität.
    weiß jemand, was der kofferdam den patienten kostet, wenn man ihn abrechnet?



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  2. #62
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    Spanngummi je Kieferhälfte ist Kassenleistung. Sollte dem Patienten nichts kosten.



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  3. #63
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    das ist komplett kassenleistung? bei uns in den kursen steht das nämlich immer als teil der mehrkostenvereinbarung auf den kostenvoranschlägen...
    oder verstehe ich da etwas falsch? bin in abrechnungsdingen nicht so bewandert.



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  4. #64
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    Beim Kassenpatienten wird das Anlegen von Kofferdam als „besondere Maßnahme beim Präparieren oder Füllen“ abgerechnet, und zwar in einer Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich einmal. Das bedeutet jedoch nicht, dass die bMF nur im Zusammenhang mit der Füllungstherapie oder der Präparation für Kronen ansatzfähig ist. Vielmehr löst beispielsweise auch das Anlegen von Spanngummi im Rahmen einer endodontischen Behandlung oder einer Fissurenversiegelung den Ansatz der bMF aus.
    Dies gilt allerdings nur, sofern es sich bei der Maßnahme um eine Vertragsleistung handelt. Ist die Verwendung von Kofferdam dagegen allein durch eine außervertragliche Leistung bedingt, so muss sie ebenfalls privat nach GOZ in Rechnung gestellt werden. Das ist beispielsweise beim Austausch intakter Amalgamfüllungen auf Wunsch des Patienten oder beim Einsetzen eines keramischen Inlays der Fall. Im Rahmen der Mehrkostenregelung bei der Versorgung eines Zahnes mit Inlays oder Kompositrestaurationen kann die bMF dann als Vertragsleistung über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden, wenn auch die „fiktive“ Füllung das Anlegen von Kofferdam erfordert hätte. Eine präzise Dokumentation ist hier unbedingt vonnöten.

    Sind aktuell 9,94 Euro für Kassenpatienten und 8,41 (2,3fach) für private...
    Geändert von smanpodg (09.12.2015 um 11:32 Uhr)



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  5. #65
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    okay, danke für deine info. ich frage mich nur gerade, wieso ich solche dinge, wie du sie gerade erklärt hast, nicht im studium gelernt habe.
    wie hast du das gelernt? einfach nebenbei beim arbeiten oder übernimmt das alles mehr oder weniger die abrechnungssoftware?



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