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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2013
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    Hier gibt's auch nix, außer dass der Chef sehr großzügig bei Sommerfest / Weihnachtsfeier ist.



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  2. #42
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
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    01.05.2003
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    war Gryps
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    vorbei
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    Soweit ich weiß, haben wir sowas auch nicht. Einmal im Jahr Mitarbeiterfest, aber für die ganze Klinik und mit nem Eintrittsgeld (aktuell 10 Euro). Keine Weihnachts- oder Urlaubsgeld, aber einmal jährlich ne Sonderzahlung. Vielleicht versteckt sich dahinter auch die Poolbeteiligung…



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  3. #43
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
    06.01.2007
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    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen

    Im Tarifvertrag finde ich nix von einer verpflichtenden Poolbeteiligung, weswegen ich diese Diskussion, wer wann wieviel bekommt, spannend finde.
    Über Dienstvergütung, Dienststunden, etc. kann man sich besser vergleichend äussern.
    Die Verpflichtung zum Zahlen der Poolbeteiligung steht je nach Bundesland im Krankenhausgesetz und für alle Bundesländer in der Berufsordnung § 29 Abs. 3A

    "Ärztinnen und Ärzte mit aus einem Liquidationsrecht re-
    sultierenden oder anderweitigen Einkünften aus ärztlicher
    Tätigkeit (z. B. Beteiligungsvergütung) sind verpflichtet,
    den von ihnen dazu herangezogenen Kolleginnen und
    Kollegen eine angemessene Vergütung zu gewähren bzw.
    sich dafür einzusetzen, dass die Mitarbeit angemessen
    vergütet wird".
    Leider wird nicht gesagt, was man unter einer angemessenen Vergütung versteht und wie sich das aufteilt. Der Anspruch besteht auf alle Fälle und sollte auch geltend gemacht werden. Falls der Chef kein Liquidationsrecht hat, geht der Anspruch aufs KH über. Es hängt ja auch ein wenig von der Fachrichtung ab: der chirurgische WBA wird wohl kaum den PP alleine operieren, ein WBA in der Radiologie aber vielleicht die Schnittbilddiagnostik zu 100% allein erledigen, zumal im Dienst. Falls nur OA in den Genuß der Poolbeteiligung kommen (das sollte bei den Nichtbekommern mal hinterfragt werden), oder die Poolbeteiligung in einem Freßkorb besteht, sollte man sich mal Gedanken über seine Wertschätzung machen...
    Bei mir: 1x nix, (kirchliches Haus, war aber je nach Abteilung verschieden, je nachdem, wie man seine Mitarbeiter halten will) und mittlerer vierstelliger Betrag/Jahr für WBA, OA knapp fünfstellig (kommunales KH).
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #44
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
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    sich dafür einzusetzen, dass die Mitarbeit angemessen vergütet wird".
    QED

    Ich setze mich auch für Weltfrieden ein.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  5. #45
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
    06.01.2007
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    Covfefe
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    QED

    Ich setze mich auch für Weltfrieden ein.
    "sind verpflichtet,
    den von ihnen dazu herangezogenen Kolleginnen und
    Kollegen eine angemessene Vergütung zu gewähren"
    Das gilt mE , falls der Chef direkt das Liquidationsrecht hat, das "Einsetzen" ist für den Fall, daß das KH zuständig ist (der Verwaltungsdirektor weiß ja sonst nicht, wem er wieviel zuweisen soll.
    "Eingesetzt" hat sich weiland auch schon Erich Mielke in seiner berühmten letzten Rede...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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